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  1. H

    DPMA-Notanmeldung vs. US-Provisional

    Was ist an N1 "provisorisch"? Wenn P1, N1 und N2 von der Offenbarung her identisch sind, dann ist N1 schlicht überflüssig (und mangels Gebührenzahlung auch zurückgenommen worden). N1 offenbart dann auch keinen irgendwie gearteten Gegenstand als Erstanmeldung, d.h. auch die Inanspruchnahme der...
  2. H

    EPÜ Schiedsstellenverfahren beim DPMA: 2 Erfinder eines Patentes = 2 Schiedsverfahren?

    § 12 Abs. 2 und 5 ArbEG lese ich so, dass immer alle Arbeitnehmererfinder Beteiligte eines einheitlichen Verfahrens sind. Sie sind also alle schon bei der Eröffnung des Verfahrens als weitere Beteiligte zu benennen.
  3. H

    Wegen Corona: Änderung von § 139 PatG

    Ist jetzt in Kraft seit 18.8.2021.
  4. H

    EPÜ Prioschädliche Prioanmeldung?

    Ja, ganz sicher. Es wäre auch recht abartig, wenn man seine Erfindung außer im Land der Prioritätsanmeldung nur noch in einem einzigen weiteren Land anmelden dürfte und dann die Priorität bereits "verbraucht" wäre.
  5. H

    Frage zur Priorität

    Nein, wenn für die frühere Anmeldung (DE1) eine Priorität in Anspruch genommen wurde, dann muss es dazu eine Anmeldung gegeben haben, die älter als DE1 ist, aus der diese Priorität entnommen wurde.
  6. H

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Im Nachgang: Letztlich geht es hier um die Frage, ob ob die fragliche Anmeldung nicht erst am Tag ihrer Offenlegung, sondern bereits am Tag der Akteneinsicht zum Stand der Technik wurde. Das kann regelmäßig dann relevant werden, wenn durch Einsichtnahme in diese Akte festgestellt werden kann...
  7. H

    EPÜ Mehr als ein unabhängiger Verfahrensanspruch zur Herstellung eines Produktes

    Ich denke gerade an folgende Fallgestaltung: 1. PKW, gekennzeichnet durch Reifen, die die Komponente X aufweisen. 2. PKW mit einem Lenkrad, das eine rutschfeste Beschichtung mit der Komponente Y aufweist. Für X ungleich Y wird das Zusammenfassen in einem Oder-Anspruch die Einheitlichkeit nicht...
  8. H

    EPÜ Mehr als ein unabhängiger Verfahrensanspruch zur Herstellung eines Produktes

    Aus Sicht des Erteilungsverfahrens dürften die Varianten 1. Gegenstand A gekennzeichnet durch B oder C. und 1. Gegenstand A gekennzeichnet durch B. 2. Gegenstand A gekennzeichnet durch C. gleichwertig sein, wobei der "Gegenstand" ein Erzeugnis, ein Verfahren, eine Vorrichtung oder eine...
  9. H

    EPÜ Neuheit eines Gegenstands mit Disclaimer

    Das hängt von der Bedeutung des Wortes "Disclaimer" ab. Wenn es dabei um ein nicht ursprünglich offenbartes Merkmal geht, das z.B. der "Wiederherstellung der Neuheit" dient, dem keine technische Wirkung beigemessen wird und das nur den geschützten Gegenstand beschränken soll, dann trifft der...
  10. H

    EPÜ Grenzen Modifikation CPA

    Zum Glück muss das kein Anmelder bzw. Patentinhaber. Für ihn streitet die gesetzliche Vermutung ("... gilt als ..."), und das genügt vollständig. In den Fällen, die ich kenne, hat noch kein Prüfer das Vorliegen der erfinderische Tätigkeit mit irgendwelchen Einzelfällen des Nichtnaheliegens...
  11. H

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Jetzt bin ich verwirrt: Man kann ein Gesetz richtig oder falsch lesen und es im Zusammenhang richtig oder falsch auslegen. Und bei Unklarheiten oder Spielräumen kann man z.B. als Richter die Autorität haben, es klarzustellen, was dann dazu führen kann, dass dann ein abweichendes Verständnis im...
  12. H

    EPÜ Erlaubte Zwischenverallgemeinerung - Neuheit und Offenbarungsgehalt Stand der Technik

    Es kommt immer auf das Verständnis des Fachmanns an. "Ein Fahrrad mit einer Klingel" bedeutet, dass der Fahrer überhaupt klingeln kann; der Fall von mehreren Klingeln ist umfasst. "Ein Fahrzeug mit zwei Rädern" hat ein besonderes Fahrverhalten, anders als ein Einrad oder ein Dreirad. Hier ist...
  13. H

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Leider nein, das ist nur mein persönliches Verständnis des EPÜ. Nach passender Rechtsprechung oder Kommentarliteratur musst du da selbst recherchieren.
  14. H

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Zu 128 (1): Der Anmelder kann seine Zustimmung von der Zusicherung der Vertraulichkeit abhängig machen. Zu 128 (2): Da hat der Anmelder ja selbst die Erfindung offenbart, die Vertraulichkeit besteht bereits nicht mehr. Der Antragsteller kann "die Veröffentlichung der Anmeldung" verlangen.
  15. H

    EPÜ Grenzen Modifikation CPA

    Ich fürchte, da ist etwas verknotet. Dass die fragliche Bedingung (das Naheliegen) nicht vorliegt, ist doch die Bedingung für die Erteilung, nicht für die Zurückweisung. Mit der Fiktion "gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend" wird dem Prüfer bzw. dem Einsprechenden die Beweislast...
  16. H

    EPÜ Erlaubte Zwischenverallgemeinerung - Neuheit und Offenbarungsgehalt Stand der Technik

    Eine "Unsymmetrie" kommt dadurch zu Stande, dass die Offenbarung für die Zulässigkeit des Anspruch den Anspuchsgegenstand in seiner vollen Breite umfassen muss. Hingegen genügt es für die Neuheitsschädlichkeit, wenn der SdT eine einzelne Ausführungsart des Anspruchsgegenstands zeigt...
  17. H

    EPÜ Grenzen Modifikation CPA

    In der Tat. Dann muss der Prüfer/Einsprechende weiter recherchieren und es mit zwei anderen Dokumenten aus dem SdT versuchen. Entweder hat er irgendwann Erfolg, oder er gibt sein Ansinnen auf und erkennt die erfinderische Tätigkeit an.
  18. H

    EPÜ Grenzen Modifikation CPA

    Für eine Argumentation zur erfinderischen Tätigkeit benötigt man drei "Elemente": (1) Ein Dokument als Ausgangspunkt, das idR die meisten Übereinstimmungen mit dem Anspruchsgegenstand hat, (2) Ein zweites Dokument, das die "fehlenden" Merkmale zeigt, und (3) Hinweise in mindestens einem der...
  19. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    Stimmt, da war ich noch bei der Rechtslage vor G1/15 . Letztlich bedeutet G1/15 also: Wenn ich die Priorität irgendeiner Anmeldung (oder auch mehrere) in Anspruch nehme, - Frist, Anmelderindentität und sonstige Formalitäten vorausgesetzt, aber egal, was sie offenbart, - dann kann sie für die...
  20. H

    EPÜ Erlaubte Zwischenverallgemeinerung - Neuheit und Offenbarungsgehalt Stand der Technik

    Verstehe ich das richtig: Wenn das Dokument des Stand der Technik eine Anmeldung wäre, dann wäre dort eine Anspruchsfassung, die man als "Zwischenverallgemeinerung" bezeichnen kann, "erlaubt", d.h. dieser fiktive Anspruchsgegenstand ist dort unmittelbar und eindeutig offenbart. Wenn dieser dann...
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