@newpatent
Bei deinem ersten Beispiel mit dem Auto habe ich ein Problem überhaupt eine Zwischenverallgemeinerung zu sehen. Irgendwie sieht das doch eher nach einem Mischen von "Ausführungsbeispielen" aus. Oder wie würdest du bei einer entsprechenden Bescheidserwiderung eine Änderung des ursprünglichen Anspruchs (entspricht deinem SdT, d.h. der zweiten Zeile) mit dem Ausführungsbeispiel (deine dritte Zeile) einen geänderten Anspruch analog zu deiner ersten Zeile als Zwischenverallgemeinerung bergünden? Ich persönlich sehe da irgendwie Probleme. Und nur zur Vollständigkeit. Logisch gesehen ist bereits deine zweite Zeite "1-4 Bremsen und Lichter" neuheitsschädlich, da Lichter der Plural ist und damit logisch "mindestens 2 Lichter" entspricht und damit ist das wieder neuheitsschädlich für "aufweisend 4 Bremsen und 2 Lichter" ;-).
Nochmal, das ganze ist (Chemie sicherheitshalber ausgenommen) für die Praxis völlig irrelevant und aus theoretischen Gründen, solltest du die gleiche Messlatte bei "Zwischenverallgemeinerung" in einer Anmeldung und einem SdT anlegen. Sonst kann es einfach zu absurd werden ;-).
Das gilt auch für dein zweites (abstraktes) Beispiel. Auch da habe ich Probleme ein Problem basierend auf der Zulässigkeit einer Zwischenverallgemeinerung oder nicht zu sehen (aber immerhin taucht das das ominöse "bestehend" auf ). Aber die Frage ist da doch eher, ob "aufweisend A+B" neuheitsschädlich für "bestehend aus A+B" ist oder nicht? Und auch hier die in meinen Augen rein theoretische Antwort. Aus Symmetriegründen (und zur Vermeidung von Absurditäten) sollten die gleichen Anforderungen/Möglichkeiten einer Zwischenverallgemeinerung gestellt werden.
@PatFragen:
Es ist schon eine Zwischenverallgemeinerung, da gegenüber Auto umfassend 1-4 Bremsen und Lichter
spezieller wird und gegenüber Auto umfassend 1 Bremse und 2 Lichter allgemeiner.
Da Lichter zwar Plural ist, geht daraus nicht eindeutig und unmittelbar hervor, dass es 2 Lichter sind. Es könnten auch 3, 4, 5 etc sein. Also also wäre es neu.
Bezüglich des ersten Beispiels mit 1 (Zahlenwort) Bremse, sollte dieser auch neu sein.
Anders sollte es doch sein, wenn die Formulierung wie folgt aussieht: Auto umfassend eine (unbestimmter Artikel) Bremse und Lichtern.