EP
Schreiber
Hallo zusammen,
ich möchte als fast-Neuling im Patentwesen eine Frage zur Priorität stellen und würde mich über Aufklärung/Information sehr freuen. Die Ausgangssituation ist folgende:
Ein Unternehmen reicht im Februar 2019 eine DE1 (Anmeldegegenstand A) an, ohne Anmeldegebühren zu entrichten. DE1 gilt als zurückgenommen.
Im August 2019 wird DE2 (selber Anmeldegegenstand A wie DE1) eingereicht. DE2 beansprucht die Priorität der DE1.
Nun lautet die Frage, wie bei späteren Nachanmeldungen vorgegangen werden soll, z.B. bei einer EP-Nachanmeldung oder einer PCT-Nachanmeldung (selber Gegenstand A). Welche Prio soll beansprucht werden bzw. welche Prio ist dann gültig, die der DE1 oder die der DE2, d.h. Nachanmeldung bis Februar 2020 oder bis August 2020 möglich?
Ich stehe auf dem Schlauch...
Vielen Dank und viele Grüße, EP
ich möchte als fast-Neuling im Patentwesen eine Frage zur Priorität stellen und würde mich über Aufklärung/Information sehr freuen. Die Ausgangssituation ist folgende:
Ein Unternehmen reicht im Februar 2019 eine DE1 (Anmeldegegenstand A) an, ohne Anmeldegebühren zu entrichten. DE1 gilt als zurückgenommen.
Im August 2019 wird DE2 (selber Anmeldegegenstand A wie DE1) eingereicht. DE2 beansprucht die Priorität der DE1.
Nun lautet die Frage, wie bei späteren Nachanmeldungen vorgegangen werden soll, z.B. bei einer EP-Nachanmeldung oder einer PCT-Nachanmeldung (selber Gegenstand A). Welche Prio soll beansprucht werden bzw. welche Prio ist dann gültig, die der DE1 oder die der DE2, d.h. Nachanmeldung bis Februar 2020 oder bis August 2020 möglich?
Ich stehe auf dem Schlauch...
Vielen Dank und viele Grüße, EP