Existiert ein Grenze bis zur der eine Änderung des nächstliegenden Standes der Technik (CPA) noch vertretbar ist?
Beispiel:
Zu prüfende Anmeldung: Auto mit einer speziellen Bremse 2.
CPA(D01): Auto mit einer speziellen Bremse 1.
Das besondere ist die spezielle Bremse 1 und begründet ebenso die erfinderische Tätigkeit im CPA.
Da die spezielle Bremse 1 das besondere ist, wird auch keine Alternative vorgeschlagen oder der Ersatz durch eine andere Bremse gelehrt.
Sekundäres Dokument (D02): LKW mit speziellen Bremse 2.
Würde ein Fachmann die spezielle Bremse 1 aus der D01 (CPA) durch die spezielle Bremse 2 aus der D02 ersetzen, umso zum Anspruchsgegenstand der zu prüfenden Anmeldung zu gelangen?
CPA(D01): Auto mit einer speziellen Bremse 1.
Das besondere ist die spezielle Bremse 1 und begründet ebenso die erfinderische Tätigkeit im CPA.
Da die spezielle Bremse 1 das besondere ist, wird auch keine Alternative vorgeschlagen oder der Ersatz durch eine andere Bremse gelehrt.
Sekundäres Dokument (D02): LKW mit speziellen Bremse 2.
Würde ein Fachmann die spezielle Bremse 1 aus der D01 (CPA) durch die spezielle Bremse 2 aus der D02 ersetzen, umso zum Anspruchsgegenstand der zu prüfenden Anmeldung zu gelangen?
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