Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
nochmal sicherheitshalber gefragt:
Angenommen, es wurden folgende Anmeldungen beim DPMA hinterlegt:
Sollte doch so passen, oder kann da noch etwas schiefgehen?
nochmal sicherheitshalber gefragt:
Angenommen, es wurden folgende Anmeldungen beim DPMA hinterlegt:
- reguläre Prioanmeldung P1 am 01.01.2020 (mit Gebührenzahlung)
- provisorische Nachanmeldung N1 am 01.10.2020 mit Inanspruchnahme der Priorität der P1 (ohne Gebührenzahlung)
- reguläre Nachanmeldung N2 am 01.01.2021 mit Inanspruchnahme der Prioritäten der N1 und P1 (mit Gebührenzahlung)
Sollte doch so passen, oder kann da noch etwas schiefgehen?
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