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  1. H

    Warum kann man den Prüfungsantrag nicht zurücknehmen?

    Wenn z.B. Aktenzeichen verwechselt wurden, läuft beides parallel falsch. Dann darf man halt nicht den falschen Antrag stellen.
  2. H

    Warum kann man den Prüfungsantrag nicht zurücknehmen?

    In der Tat, solange die Gebühr nicht bezahlt ist, wartet das Amt auf die Zahlung. Und wenn innerhalb der Frist (3 Monate) keine Zahlung erfolgt, ist der Prüfungsantrag Makulatur geworden. Anders die Rücknahme eines wirksam gewordenen Prüfungsantrags, bei dem also die Zahlung bereits erfolgt...
  3. H

    Warum kann man den Prüfungsantrag nicht zurücknehmen?

    §6 Abs. 2 PatKostG (2) Wird eine Gebühr nach Absatz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt, so gilt die Anmeldung oder der Antrag als zurückgenommen, oder die Handlung als nicht vorgenommen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Hier gilt nur der Prüfungsantrag als...
  4. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    @Asdevi Dann war in meinem Beispiel wohl ein Knoten. Selbstverständlich muss der beanspruchte Gegenstand in der Anmeldung unmittelbar und eindeutig offenbart sein. Wenn "Wasser" beansprucht wird, muss auch "Wasser" offenbart sein, also hier, dass neben destilliertem Wasser auch anderes Wasser...
  5. H

    Warum kann man den Prüfungsantrag nicht zurücknehmen?

    Wenn z.B. ein falsches Aktenzeichen angegeben wurde, unterliegt allerdings die Zahlung der Prüfungsgebühr der Irrtumsanfechtung. Die Unwirksamkeit der Zahlung führt dann zur Unwirksamkeit des Prüfungsantrags.
  6. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    Wenn also der Anmelder in der Prioanmeldung geschrieben hätte, dass er für seine Versuche "einfaches Brunnenwasser" verwendet hat, dann gilt die Priorität nur für "einfaches Brunnenwasser"? Oder wenn er (vielleicht um die Reaktion zu beobachten) "rot eingefärbtes Wasser" benutzt hätte, dann...
  7. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    Vielleicht mal ein konkreteres Beispiel: Jemand erfindet eine chemische Reaktion, die er dadurch beschreibt, dass er dafür "destilliertes Wasser" einsetzt und meldet diese zum Patent an. Das ist unsere Prioanmeldung. In der Nachanmeldung offenbart und beansprucht er als Reaktionspartner...
  8. H

    DE Beschränkungsverfahren nach §64 PatG Dauer

    Wodurch kann man eine solche "Beschränkung des Streitgegenstands" im Verletzungsverfahren bewirken? Mein Verständnis ist so: Der Patentverletzer ist mit einem bestimmten Gegenstand am Markt, und der Patentinhaber will mittels seines Patents z.B. erreichen, dass diese Waren vernichtet werden...
  9. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    Du zitierst selbst, dass für eine Teilpriorität (die bei dem zu beurteilenden Anspruch der Nachanmeldung Wirkung entfaltet) eine ODER-Verknüpfung zwei unterschiedliche Gegenstände generieren muss. Deshalb kann ich auf deine Frage nach wie vor nicht anderes antworten, als dass es nicht um eine...
  10. H

    DE Beschränkungsverfahren nach §64 PatG Dauer

    Vermutlich meinst du mit einer "eingeschränkten Geltendmachung" den Verweis des Patentinhabers darauf, dass die Verletzungsform nicht nur durch den (evtl. nicht rechtsbeständigen) Hauptanspruch, sondern auch durch einen Unteranspruch (mit zusätzlichen Merkmalen) getroffen ist. Davon ist der...
  11. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    Wenn in der Nachanmeldung nur der Gegenstand A beansprucht wird und nichts, was neben A beansprucht wird, dann kann diesem Gegenstand auch nur ein einziger Zeitrang zugeordnet werden, und keine Teilpriorität. Wenn die Prioanmeldung ebenfalls den Gegenstand A offenbart, dann ist diese Priorität...
  12. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    Ergänzung: Bei der Teilpriorität - als Unterfall der Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten - geht es um den unterschiedlichen Zeitrang von nebeneinander beanspruchten Gegenständen. Dieser unterschiedliche Zeitrang kann nicht nur gegeben sein, wenn diese Gegenstände in nebengeordneten Ansprüchen...
  13. H

    EPÜ Poisonous Priority trotz Teilpriorität

    Nein. Bei der Teilpriorität geht es um alternativ beanspruchte Gegenstände oder Merkmale (in der Nachanmeldung), also "Brett mit Schraube oder Nagel, gekennzeichnet durch ...". Hier statt "oder" das Symbol "+" zu verwenden, führt eher zur Verwirrung. Offenbart die Prioanmeldung nur ein "Brett...
  14. H

    DE Beschränkungsverfahren nach §64 PatG Dauer

    Vielleicht noch zum Sinn des Beschränkungsverfahrens: Es ist für den Fall gedacht, dass der Patentinhaber selbst einen Stand der Technik auffindet (oder ein Marktteilnehmer ihn auf diesen hinweist), der dem Bestand des Patents entgegensteht, wobei aber eine beschränkte Fassung des Patents...
  15. H

    DE Beschränkungsverfahren nach §64 PatG Dauer

    Das Beschränkungsverfahren nach § 64 betrifft ein erteiltes Patent, und daher ist die Patentabteilung zuständig. Abgesehen vom Beschluss wird aber der Hauptklasse-Prüfer meist alles allein machen. Das kann schnell gehen oder auch langsam, je nach dessen Mentalität; m.W. gibt es keine Vorschrift...
  16. H

    DE Wiedereinsetzung § 123 PatG

    Vermutlich hängt das mit § 40 Abs. 5 PatG (Rücknahmefiktion) zusammen. Ist die Frist zur Inanspruchnahme der Priorität abgelaufen (gewollt oder versäumt), so kann die ältere Anmeldung weiterbetrieben und ein Patent erteilt werden. Dieses Patent könnte aber nicht zu Stande kommen, wenn die...
  17. H

    Gebrauchsmuster mit zwei verschiedenen Prioritätstagen

    In der Tat, Neuheitsschonfrist (§ 3 GebrMG) und Ausstellungspriorität (§ 6 GebrMG) sind unterschiedliche Dinge, und hier ging es um § 3, auch wenn die Offenbarung auf eine Messe (Ausstellung) erfolgte.
  18. H

    Gebrauchsmuster mit zwei verschiedenen Prioritätstagen

    Bei meinem Hinweis zum "Auseinander-Dividieren" (der Gegenstände A und A+B) ging es mir nicht um eine Teilung des Gbm, sondern um die Frage, mit welchem Stand der Technik der Bestand eines Gbm der Art "A, insbesondere mit B" angegriffen werden kann. Da Priorität aus P1 und auch die...
  19. H

    Gebrauchsmuster mit zwei verschiedenen Prioritätstagen

    Bezüglich A+B geht das auch nicht, weil die "Ausstellungspriorität" bei der Frage der Kettenpriorität genau wie eine Unionspriorität berücksichtigt werden muss (BPatG 15.04.1988 5 W (pat) 24/87 "Farbkasten"). Mit der Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität für ein Gbm verbaut man sich...
  20. H

    Gebrauchsmuster mit zwei verschiedenen Prioritätstagen

    Wenn in der Gbm der Gegenstand A+B beansprucht wird, dann bleibt gemäß § 3 S.3 GebrMG die Offenbarung auf der Messe für die Neuheit dieses Gegenstands außer Betracht. Die in Anspruch genommenen Priorität spielt dafür keine Rolle, egal, ob sie mangels Erfindungsidentität unwirksam ist, oder...
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