Silberstern
Schreiber
Wenn zwei oder mehr Arbeitnehmererfinder an einer Diensterfindung (EP) beteiligt sind, müssen dann bei einem Streit über die Vergütung (§§33 bis 35 ArbEG) jeder der Arbeitnehmererfinder ein eignes Verfahren durchlaufen?
Oder kann einer der Arbeitnehmererfinder das Verfahren mit Einigungsvorschlag exemplarisch durchlaufen? Und die anderen nehmen dann Bezug darauf. Ins Besondere, falls dann eine Klage vor dem Arbeitsgericht(!) erhoben wird.
Ich finde dazu keine Ausführungen oder Urteile.
Oder kann einer der Arbeitnehmererfinder das Verfahren mit Einigungsvorschlag exemplarisch durchlaufen? Und die anderen nehmen dann Bezug darauf. Ins Besondere, falls dann eine Klage vor dem Arbeitsgericht(!) erhoben wird.
Ich finde dazu keine Ausführungen oder Urteile.