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  1. H

    PCT (Teil-) Prioritäten bei PCT-Kettenanmeldung

    Bedeutet das, dass es in US eine Regelung entsprechend Art. 56 S.2 EPÜ nicht gibt? In der Ausgangsfrage ging es nach meinem Verständnis nur um Neuheit.
  2. H

    PCT (Teil-) Prioritäten bei PCT-Kettenanmeldung

    Das "ältere Recht" spielt (nach der Intension des Gesetzgebers) nur dann eine Rolle, wenn verschiedene Anmelder unabhängig voneinander dieselbe Erfindung gemacht haben, wobei der "Zweite" anmeldet, bevor die Anmeldung des "Ersten" offengelegt und damit Stand der Technik geworden ist (was sicher...
  3. H

    PCT (Teil-) Prioritäten bei PCT-Kettenanmeldung

    Ein auf A erteiltes Patent stellt zweifellos auch einen Gegenstand unter Schutz, der zusätzlich die Merkmale B aufweist. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn im Beschränkungsverfahren alle Gegenstände aus diesem Schutz ausgeschlossen werden, die B nicht aufweisen. Etwas anderes ist es, wenn...
  4. H

    PCT (Teil-) Prioritäten bei PCT-Kettenanmeldung

    Zu Frage 1: Für die Erfindung A+B ist PCT1 die Erstanmeldung. Falls in der PCT2 die Priorität aus PTC1 in Anspruch genommen wurde (für die Erfindung A+B ist das keine Kettenpriorität, denn für A+B wird ja nicht eine Erstoffenbarung in der DE geltend gemacht), dann kann dort A+B erteilt werden...
  5. H

    Kurzform für unabhängigen Anspruch

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass einen Prüfer gibt, der die Vorwärtsreferenzierung angesichts von R 43 (4) durchwinkt. Wenn die Sache wirklich inhaltlich einfach und klar ist, sollte es möglich sein, die Ansprüche zu vertauschen. Mehr noch könnte aber m.E. im A. 4 die Unklarheit von "... für...
  6. H

    Weiterbehandlungsantrag schon vor Zurückweisungsbeschluss?

    Na ja, im allgemeinen Teil der Richtlinien unter 4 heißt es: "Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Richtlinien keine Rechtsvorschriften darstellen." M.E. bleibt hier also ein Restrisiko. Deshalb:
  7. H

    Weiterbehandlungsantrag schon vor Zurückweisungsbeschluss?

    Grundlage für eine solche Kommentierung wider den klaren Wortlaut sind m.E. Gerichtsentscheidungen*), mit denen die "barmherzigen Brüder" insbesondere für Einzelanmelder mal wieder eine Anmeldung oder ein Patent retten. (Ob das in diesem Fall auch so ist, kann ich allerdings nicht nachweisen.)...
  8. H

    Weiterbehandlungsantrag schon vor Zurückweisungsbeschluss?

    Wenn da "innerhalb" steht, dann gehe ich davon aus, das der jeweilige Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht hat: Der Antrag / die Beschwerde (oder was auch immer) soll erst in Kenntnis aller relevanten Umstände erhoben werden. Ich würde mich da nicht auf eine einzelne Kommentarstelle verlassen...
  9. H

    Weiterbehandlungsantrag schon vor Zurückweisungsbeschluss?

    "Innerhalb" heißt eben "innerhalb" und nichts anderes, sonst würde dort "bis" oder so etwas stehen. Wird der Antrag vor Fristbeginn oder nach Fristablauf gestellt, so ist er unzulässig; wird die Gebühr zu früh oder zu spät gezahlt, so wird sie zurückerstattet. Das ist bei fast allen Fristen so...
  10. H

    DE Frist für Beschluss nach mündl. Verhandlung

    Die Niederschrift muss die Gründe enthalten, warum das Patent nicht in der Anhörung erteilt wurde und ggf. auch, wer als nächster zum Schriftwechsel "dran" ist. Das ist idR der Anmelder unter Fristsetzung, wenn mit den geltenden Unterlagen (d.h. ohne eine weitere Änderung der Ansprüche und/oder...
  11. H

    DE Frist für Beschluss nach mündl. Verhandlung

    Es gibt nur eine Frist, innerhalb der Prüfer keinen Beschluss erlassen darf, nämlich die Frist zur Äußerung auf das Protokoll. Aus dem Protokoll muss hervorgehen, warum keine erteilungsfähigen Unterlagen vorliegen; andernfalls muss das Patent unmittelbar erteilt werden, und das Protokoll wird...
  12. H

    Unzulässige Erweiterung

    Ergänzung: R. 36 (3) EPÜ kann man verstehen als besondere Regelung für die Irrtumsanfechtung bei einem solchen "Verzicht". Der Irrtum muss dabei allein aus den Anmeldungsunterlagen (und ohne Vergleich mit den Priounterlagen) so offensichtlich hervorgehen, das er dem EPA bereits bei der...
  13. H

    Unzulässige Erweiterung

    Die Anmeldungsunterlagen von Anmeldetag geben bei jeder Anmeldung den Gegenstand an, der patentiert werden kann, sofern die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Was an diesem Tag nicht in den Anmeldungsunterlagen steht, kann nicht beansprucht werden, m.W. in keinem Patenamt der Welt. Die...
  14. H

    Unzulässige Erweiterung

    Inhaltliche Unterschiede zwischen Prioanmeldung und Nachanmeldung sind immer von Übel und können zu Problemen führen: Wenn in der Nachanmeldung mehr steht als in der Prioanmeldung, dann kann der Zeitrang der Prioanmeldung verloren gehen; vgl. das jüngste Beispiel [BGH X ZR 55/20] , wo ein...
  15. H

    Äußerung gegenüber Vertretern eines Wettbewerbers

    In BGH X ZR 32/20 steht eigentlich nichts Neues. In Abs. 87 heißt es: "... Danach muss derjenige, der ein solches Dokument für ein Treffen einer Studiengruppe einreicht, damit rechnen, dass es sämtlichen Teilnehmern dieses Treffens zugänglich gemacht wird und diese in der Weitergabe nicht...
  16. H

    Allg. Patentanwalt werden auf Umwegen (erst nach Jurastudium)

    Grundsätzlich kann jeder zu jeder Zeit seinen Lebensplan ändern. Wenn du mit deiner Berufswahl unglücklich bist, dann solltest du handeln. Die wichtigste Vorfrage dabei wäre, ob dir ein naturwissenschaftliches Studium und das naturwissenschaftliche Denken liegt. Speziell in der Chemie kommt da...
  17. H

    EPÜ Zwischenverallgemeinerung im Einspruchsverfahren - Einheitlichkeit egal

    Hallo Alfred, ja genau. Offenbart ist Holz als Material, in den Ausführungsarten Eiche und Buche. Beansprucht wird eine "Verallgemeinerung" von "Eiche oder Buche", so dass die Menge der beanspruchten Gegenstände "zwischen" diesen Ausführungsarten und der allgemeinen Angabe (Holz) liegt, nämlich...
  18. H

    EPÜ Zwischenverallgemeinerung im Einspruchsverfahren - Einheitlichkeit egal

    @Love Patent Wenn sich abzeichnet, dass der Einsprechende "im Einspruchsverfahren mit dem Einwand der Zwischenverallgemeinerung erfolgreich ist", dann dürfte die Veranlassung entsprechender Anspruchsänderungen gemäß R80 unstreitig sein. @Gerd Eine "unzulässige Zwischenverallgemeinerung"...
  19. H

    Zählt der Anmeldetag zur Prioritätsfrist?

    Vorsicht mit der christlichen Zeitrechnung und Fristberechnung. Im Unterschied zum BGB zählt da der Tag mit, an dem das Ereignis stattfindet, das die Frist auslöst. Jesus wurde am (Kar-)Freitag gekreuzigt und ist am (Oster-)Sonntag auferstanden: ... am dritten Tage auferstanden ... Das...
  20. H

    DE Aufleben der Voranmeldung

    In der Tat. Solange das Priojahr noch nicht abgelaufen ist, kann mit einer weiteren DE-Nachanmeldung erneut die (innere) Priorität aus der DE-Erstanmeldung in Anspruch genommen werden. Die Prioanmeldung muss dafür nicht anhängig sein; das Priorecht geht nicht mit der Prioanmeldung unter, sondern...
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