Ich vermute, dass zur Fristgewährung zumindest vorgetragen werden muss, dass der Anmelder Opt-Out in Betracht zieht und dass nichts wirksam geworden ist, was dem entgegensteht. Aber vielleicht tut sich ja auch erst mal gar nichts. Trotzdem sollte man wohl standardmäßig einen solchen Hinweis bei...