Nur mal so:
wegen diesen Problematiken mit der Kettenprio:
bei gleichem Anmelder und drei Anmeldungen, also zB
- erste Anm 1, die "nicht sang- und klanglos untergeht", zb später veröffentlicht wird oder auf die prios genommen werden,
- dann kurz danach Anm 2
- dann Anm3 mit Prio auf Anm2
ist es für Anm3 egal, ob Anm2 die Prio auf Anm1 hatte.
Wenn ein Gegenstand der Anm3, der auch in Anm2 offenbart ist, auch in Anm1 offenbart ist, ist Anm1 - materiellrechtlich - immer die erste Hinterlegung nach PVÜ bzw nationalem Gesetz, und somit Anm2 nicht priobegründend,
egal ob eine Kettenprio vorliegt, also Anm2 die Prio auf Anm1 nimmt oder nicht.
Somit lassen sich bei diesen Fällen mit gleichem Anmelder einige der oben gestellten Fälle recht einfach behandeln.
wegen diesen Problematiken mit der Kettenprio:
bei gleichem Anmelder und drei Anmeldungen, also zB
- erste Anm 1, die "nicht sang- und klanglos untergeht", zb später veröffentlicht wird oder auf die prios genommen werden,
- dann kurz danach Anm 2
- dann Anm3 mit Prio auf Anm2
ist es für Anm3 egal, ob Anm2 die Prio auf Anm1 hatte.
Wenn ein Gegenstand der Anm3, der auch in Anm2 offenbart ist, auch in Anm1 offenbart ist, ist Anm1 - materiellrechtlich - immer die erste Hinterlegung nach PVÜ bzw nationalem Gesetz, und somit Anm2 nicht priobegründend,
egal ob eine Kettenprio vorliegt, also Anm2 die Prio auf Anm1 nimmt oder nicht.
Somit lassen sich bei diesen Fällen mit gleichem Anmelder einige der oben gestellten Fälle recht einfach behandeln.