Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
ich kann mir eigentlich keinen Grund vorstellen, warum man nicht in einem beliebigen Verfahrensstadium, idealerweise natürlich während des Prüfungsverfahrens, ursprünglich eingereichte, unsaubere Zeichnungen (mit handschriftlichen Bezugszeichen und Bezugszeichenlinien etc.) durch saubere Reinfiguren ersetzen sollte, auch wenn die Originalzeichnungen amtsseitig gar nicht bemängelt werden.
Aber vielleicht sieht jemand von euch ja noch aus der Erfahrung irgendeinen Grund, dies möglicherweise nicht zu tun.
Ich höre von einigen Praktikern aus der Branche gelegentlich, "eigene schlechte Zeichnungen seien eigentlich besser als 100% saubere Zeichnungen" (zumindest in streitigen Verfahren), "da schlecht leserliche Elemente von den Richtern erfahrungsgemäß breiter ausgelegt" würden ...
Und seht ihr mögliche Probleme, wenn Reinzeichnungen noch kurz nach dem Erteilungsbeschluss eingereicht werden?
Gruß
Marc
ich kann mir eigentlich keinen Grund vorstellen, warum man nicht in einem beliebigen Verfahrensstadium, idealerweise natürlich während des Prüfungsverfahrens, ursprünglich eingereichte, unsaubere Zeichnungen (mit handschriftlichen Bezugszeichen und Bezugszeichenlinien etc.) durch saubere Reinfiguren ersetzen sollte, auch wenn die Originalzeichnungen amtsseitig gar nicht bemängelt werden.
Aber vielleicht sieht jemand von euch ja noch aus der Erfahrung irgendeinen Grund, dies möglicherweise nicht zu tun.
Ich höre von einigen Praktikern aus der Branche gelegentlich, "eigene schlechte Zeichnungen seien eigentlich besser als 100% saubere Zeichnungen" (zumindest in streitigen Verfahren), "da schlecht leserliche Elemente von den Richtern erfahrungsgemäß breiter ausgelegt" würden ...
Und seht ihr mögliche Probleme, wenn Reinzeichnungen noch kurz nach dem Erteilungsbeschluss eingereicht werden?
Gruß
Marc