Reinzeichnungen (nicht) nachreichen?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

ich kann mir eigentlich keinen Grund vorstellen, warum man nicht in einem beliebigen Verfahrensstadium, idealerweise natürlich während des Prüfungsverfahrens, ursprünglich eingereichte, unsaubere Zeichnungen (mit handschriftlichen Bezugszeichen und Bezugszeichenlinien etc.) durch saubere Reinfiguren ersetzen sollte, auch wenn die Originalzeichnungen amtsseitig gar nicht bemängelt werden.

Aber vielleicht sieht jemand von euch ja noch aus der Erfahrung irgendeinen Grund, dies möglicherweise nicht zu tun.

Ich höre von einigen Praktikern aus der Branche gelegentlich, "eigene schlechte Zeichnungen seien eigentlich besser als 100% saubere Zeichnungen" (zumindest in streitigen Verfahren), "da schlecht leserliche Elemente von den Richtern erfahrungsgemäß breiter ausgelegt" würden 🤔...

Und seht ihr mögliche Probleme, wenn Reinzeichnungen noch kurz nach dem Erteilungsbeschluss eingereicht werden?

Gruß
Marc
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Marc,

bei mir ist es umgekehrt, d.h. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, Reinzeichnungen nachzureichen, wenn die „unsauberen“ Zeichnungen nicht moniert werden. Überdies läuft man ja auch Gefahr, ein Merkmal in den Reinzeichnungen zu konkretisieren, das der „unsauberen“ Zeichnung so gar nicht eindeutig entnehmbar war.

Gruß

pak
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Jede Änderung der Unterlagen, auch die Bestgemeinteste, birgt die Gefahr einer unzulässigen Erweiterung.

Beispiel: Wenn Bohrungen an den Eckpunkten eines rechteckigen Bauteils nicht genau symmetrisch angebracht sind, aber der "Reinzeichner" dies dann macht, dann kann sich ein Problem ergeben, wenn die Symmetrie besondere Vorteile hat, oder auch umgekehrt, wenn z.B. beabsichtigt war, durch die Unsymmetrie einen falschen Einbau des Teils zu verhindern.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Seh ich ja ein.

Aber was wenn es ein potentielles Jahrhundertpatent™ ist, und die ursprünglich eingereichten Zeichnungen sind richtig peinlich hingesudelt?

Also schlecht und verschmiert und auch ohne jeden künstlerischen Wert, bei dem man vielleicht ein Auge zudrücken könnte und sagen, sieh mal an, hier kann jemand freihand zeichnen.

Von der Sorte "einfach nur ärgerlich", weil jeder Betrachter sich den Kopf zerbrechen muss, ob das jetzt eine Linie ist, wo die endet, und ob das daneben ein Klecks oder eine Hieroglyphe oder das zugehörige Bezugszeichen sein soll.

(Bewährung in den internationalen Post-Grant-Phasen stehe noch bevor)
 
  • Skeptisch
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Asdevi

*** KT-HERO ***
Von der Sorte "einfach nur ärgerlich", weil jeder Betrachter sich den Kopf zerbrechen muss, ob das jetzt eine Linie ist, wo die endet, und ob das daneben ein Klecks oder eine Hieroglyphe oder das zugehörige Bezugszeichen sein soll.

(Bewährung in den internationalen Post-Grant-Phasen stehe noch bevor)
Gerade diese Punkte sind aber die, wo die Alarmglocken wegen unzulässiger Erweiterung schrillen sollten. Wenn der Betrachter "sich den Kopf zerbrechen muss", deutet das darauf hin, dass diese Dinge der ursprünglichen Anmeldung nicht eindeutig entnehmbar sind. Wenn man sie nun eindeutig entnehmbar macht, hat man Information hinzugefügt.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Alle Zeichnungselemente, Bezugszeichenlinien und Bezugszeichen sind der ursprünglichen Anmeldung eindeutig entnehmbar, sobald man die zugehörigen Teile der Beschreibung ausführlich studiert.

Es geht eigentlich um so etwas wie den guten Ton, oder um eine gewisse Professionalität.

Jeder, der diese Zeichnungen zum ersten Mal sieht, oder gar in irgendeinem Verfahren auf den Tisch bekommt, merkt halt gleich, dass hier etwas "hingerotzt" wurde -- oder schlimmer, schließt daraus, dass der Verfasser ein Dilettant war.

Das hat so eine Signalwirkung wie eine E-Mail ohne Satzzeichen, ohne Großschreibung und mit Rechtschreibfehlern in jeder Zeile. So nach dem Motto: Kümmere dich gefälligst selber darum 'rauszufinden, was ich gemeint haben könnte.

Einen Bonus beim jeweiligen (seinerseits jedoch hoffentlich sorgfältigen) Bearbeiter, Prüfer, Richter, Gegner verschafft man sich so eher nicht in irgendeinem späteren Verfahren, eher im Gegenteil.

Von daher der Gedanke, freiwillig ordentliche und saubere Zeichnungen einzureichen.
 
Zuletzt bearbeitet:

pak

*** KT-HERO ***
Alle Zeichnungselemente, Bezugszeichenlinien und Bezugszeichen sind der ursprünglichen Anmeldung eindeutig entnehmbar, sobald man die zugehörigen Teile der Beschreibung ausführlich studiert.
Ich glaube kaum, dass Du in einer Beschreibung z.B. ausdrücklich erwähnen würdest, dass ein in der Zeichnung abgebildetes Bauteil eine geradlinige Außenkontur aufweist. Und die Zeichnung ist für sich ja auch unabhängig von der zugehörigen Beschreibung eine Offenbarungsquelle. Streng genommen wird dann ein Bauteil mit geradliniger Außenkontur hinzugefügt, wo anfangs nur ein Bauteil mit geschwungener Außenkontur offenbart war.

Ich verstehe Deinen Punkt, aber dann sorge halt dafür, dass die ursprünglichen Zeichnungen eben nicht hingerotzt sind oder trage das Risiko einer unzulässigen Erweiterung nach Einreichung von Reinzeichnungen, wobei dieses Risiko unabhängig davon besteht, ob Du dazu aufgefordert wurdest oder nicht.

Gruß

pak
 
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