Nein, das Recht am Patent hat der Anmelder bzw. der Patentinhaber. Wer als Erfinder benannt ist, spielt keine Rolle.
Das Recht an der Erfindung hat der Erfinder. Der kann sie selbst anmelden oder er kann Rechte an der Erfindung durch irgendein Rechtsgeschäft (Vertrag, Arbeitsvertrag, Erbschaft...