Suchergebnisse

  1. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Mit "genau so" wäre ich vorsichtig. In der Tat ist es sicher egal, ob die fragliche Schrift als "Ausgangspunkt" oder als "nächstliegender SdT" bezeichnet wird. Irgendwie werden die Schriften beim EPA aber miteinander verglichen und man denkt an eine (möglichst eindeutige) Extremstellung des...
  2. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Mag sein, dass die vorgetragenen Argumente beim EPA reichen. (Das ist bei dem etwas "dünnen" Beispiel schlecht zu beurteilen.) Vor dem BGH wird das Patent dann jedenfalls keinen Bestand haben. Für den BGH ist ausschlaggebend, dass kein nächstliegender SdT festgestellt werden muss, sondern dass...
  3. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    Na ja, das CMS muss schon von sehr vielen Usern wissen und verwalten, wer was darf und wer nicht, und wie der sich jeweils autorisiert. Dazu muss nachvollziehbar überprüfbar sein, wer wann was an den Daten geändert hat. Und das alles noch in den verschiedenen Sprachen an den verschiedenen...
  4. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    Ich denke gerade an meinen Beitrag von 15.12.2020, als es auch schon um den so langsamen Ratifikationsprozess ging: und weiter: Daran gemessen könnte es noch recht lange dauern, bis "die Sonne aufgeht".
  5. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    Das Inkrafttreten des EPGÜ ist m.W. gesetzlich geregelt und hängt unmittelbar an der Ratifikation. Soll der Hinweis bedeuten, dass der Austausch der Ratifikationurkunden absichtlich verzögert wird, weil man mit der benötigten Software noch nicht klar kommt? Und man schiebt es auf die Anwälte...
  6. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    M.W. ist diese Roadmap das aktuellste Dokument zum Inkrafttreten des EPGÜ. Danach sollte die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands in der Woche vor Weihnachten (2022) erfolgen; der gesamte Zeitplan hängt ja von diesem Datum ab. Bisher habe ich dazu noch nichts gehört. Weiß jemand...
  7. H

    DE Frage zu § 139 (2) PatG

    "Obskure" NPL wird im Prüfungsverfahren wohl regelmäßig nur dann aufgefunden, wenn sie im Zuge von Einspruchsverfahren in die "hausinterne" Datenbank des jeweiligen Amtes aufgenommen wurde. Und die letzte offenkundige Vorbenutzung ist wohl bereits vor 70 Jahren durch einen Prüfer in ein...
  8. H

    DE Frage zu § 139 (2) PatG

    § 43 Abs. 7 S.1 PatG Das Deutsche Patent- und Markenamt teilt dem Anmelder das Ergebnis der Recherche nach Absatz 1 unter Berücksichtigung des Absatzes 6 ohne Gewähr für Vollständigkeit mit (Recherchebericht). Niemand, kein Rechercheur, kein Patentanwalt und nicht einmal das Patentamt, kann...
  9. H

    DE Berichtigung Offenlegungsschrift

    Eine "Berichtigung" der Angabe der Anmelders kann es eigentlich nur in Ausnahmefällen geben. Wer am Anmeldetag die Anmeldung einreicht, muss als (natürliche oder juristische) Person identifizierbar sein (ggf. auch jede von mehreren Personen), sonst kommt gar keine Anmeldung zu Stande. Das ist...
  10. H

    Recht am Patent

    Par. 7 und 8 PatG bewirken auch in diesem Fall den erwünschten Rechtsfrieden. Aus zivilrechtlicher Sicht kann der "Dieb" (der "NichtBerechtigte") seine "Beute" behalten und verwerten, bis der "Bestohlene" seine Rechte vor Gericht bewiesen hat. Da mischt sich kein Dritter ein, insbesondere nicht...
  11. H

    DE Priorität aus Gebrauchsmuster > PCT > Deutschland

    Wieso? Vgl. Par. 40 Abs. 5 Satz 2 PatG.
  12. H

    Recht am Patent

    Eine falsche Erfinderbenennung ist keine fehlende Erfinderbenennung. Und warum sollte sie überhaupt falsch sein? Und im Übrigen: Wenn der Arbeitnehmererfinder die Erfindung seiem Arbeitgeber (Tochter) gemeldet hat, dann kann er von diesem eine entsprechende Vergütung erwarten. Wenn dieser dann...
  13. H

    Recht am Patent

    Nein, das Recht am Patent hat der Anmelder bzw. der Patentinhaber. Wer als Erfinder benannt ist, spielt keine Rolle. Das Recht an der Erfindung hat der Erfinder. Der kann sie selbst anmelden oder er kann Rechte an der Erfindung durch irgendein Rechtsgeschäft (Vertrag, Arbeitsvertrag, Erbschaft...
  14. H

    DE Berichtigung Offenlegungsschrift

    Eine berichtigte OS ist mir noch nicht begegnet. § 29 DPMAV dürfte sich hauptsächlich auf das Register und die PS beziehen. Durch eine zusätzliche, berichtigte OS kann ja auch viel zu viel Verwirrung entstehen, wenn sie als Entgegenhaltung verwendet wird. Dadurch ist die Herausgabe einer...
  15. H

    DE Recherchebericht trotz Rücknahme Patentanmeldung?

    Na ja, auch der Prüfer weiß, dass der (englischsprachige) Text vom Anmeldetag die ursprüngliche Offenbarung darstellt, und er wird nicht nach einer "Hartplatte" (= Übersetzungsergebnis) statt einer Festplatte recherchieren, wenn dort von einer "hard disk" die Rede ist.
  16. H

    DE Recherchebericht trotz Rücknahme Patentanmeldung?

    Wenn es um eine Erstrecherche innerhalb des Priojahres geht, dann hätte ich den zuständigen Prüfer rechtzeitig, also etwa 9 oder 10 Monate nach dem AT, mal angerufen. M.E. sollte er dann vor Ablauf des Priojahres die Recherche herausbringen.
  17. H

    DE Recherchebericht trotz Rücknahme Patentanmeldung?

    Die Recherchegebühr wird nicht zurückerstattet. Die ist keine "Bezahlung" der Recherche, sondern eine Antragsgebühr, die dem Antrag die Wirksamkeit verleiht. Da der Antrag gestellt und durch die Gebühr auch wirksam wurde, ist sie verfallen, auch wenn es keinen Recherchebericht gibt.
  18. H

    DE Recherchebericht trotz Rücknahme Patentanmeldung?

    Nein, kann er nicht. Wenn das Verfahren rechtskräftig beendet ist - und das ist bei gesetzlich durch Fristablauf eintretender Rücknahmefiktion der Fall -, dann kann der Anmelder gar nichts mehr verlangen: Keine Recherche, kein Bescheid, kein Patent. Was viele zu § 35a nicht wissen: Um die...
  19. H

    DE Berichtigung offensichtlicher Fehler gem. § 38 PatG

    Da gibt es, wenn ich mich recht erinnere, auch einen zuständigen (Vor-)Prüfer. Der tritt nur eher selten nach außen in Erscheinung (nämlich dann, wenn mit der Akte offensichtlich etwas nicht in Ordnung ist). Er macht z.B. die "Offensichtlichkeitsprüfung" und damit ggf. den Bescheid nach § 42 und...
  20. H

    DE Berichtigung offensichtlicher Fehler gem. § 38 PatG

    Der Anmelder kann einfach in der nächsten Eingabe die Unterlagen berichtigen und die Änderung im Anschreiben begründen. Wenn der Prüfer die Zulässigkeit der Änderung bezweifelt, wird dann sollte er das im nächsten Bescheid tun. Wird die Änderung akzeptiert bleibt allerdings regelmäßig das...
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