Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
wie sind die Erfahrungen mit dem DPMA hinsichtlich Berichtigung offensichtlicher Fehler in Anmeldungsunterlagen nach § 38 PatG?
Es dürften die Grundsätze des EPA analog gelten:
Wie ist es beispielsweise, wenn in einer Zeichnung ein einzelnes Zeichnungselement (z.B. Rechteck, Kreis) verschoben ist und offensichtlich an eine andere Stelle auf dem Blatt gehört? Diese andere, richtige Stelle sei der Beschreibung klar zu entnehmen.
Wie geht man vor: einfach ein Ersatzblatt mit Anschreiben einreichen mit der Bitte, das Originalblatt zu ersetzen?
Läuft man Gefahr, dass gemäß § 35 PatG der Anmeldetag verschoben wird?
Danke für Erfahrungswerte.
wie sind die Erfahrungen mit dem DPMA hinsichtlich Berichtigung offensichtlicher Fehler in Anmeldungsunterlagen nach § 38 PatG?
Es dürften die Grundsätze des EPA analog gelten:
Ist der Fehler in der Beschreibung, in den Patentansprüchen oder in den Zeichnungen enthalten, so muss die Berichtigung derart offensichtlich sein, dass sofort erkennbar ist, dass nichts anderes beabsichtigt sein konnte als das, was als Berichtigung vorgeschlagen wird.
Wie ist es beispielsweise, wenn in einer Zeichnung ein einzelnes Zeichnungselement (z.B. Rechteck, Kreis) verschoben ist und offensichtlich an eine andere Stelle auf dem Blatt gehört? Diese andere, richtige Stelle sei der Beschreibung klar zu entnehmen.
Wie geht man vor: einfach ein Ersatzblatt mit Anschreiben einreichen mit der Bitte, das Originalblatt zu ersetzen?
Läuft man Gefahr, dass gemäß § 35 PatG der Anmeldetag verschoben wird?
Danke für Erfahrungswerte.
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