Patentknecht
SILBER - Mitglied
Hallo, kann eine deutsche Offenlegungsschrift dahingehend berichtigt werden, dass ein weiterer Anmelder hinzugefügt wird?
Reicht das Register nicht?Hallo, kann eine deutsche Offenlegungsschrift dahingehend berichtigt werden, dass ein weiterer Anmelder hinzugefügt wird?
Doch, es gibt berichtigte OS, das sind A9-Schriften (in depatisnet im Ikofax eine Suche nach "de/pc and a9/pcod" ).Eine berichtigte OS ist mir noch nicht begegnet. § 29 DPMAV dürfte sich hauptsächlich auf das Register und die PS beziehen. Durch eine zusätzliche, berichtigte OS kann ja auch viel zu viel Verwirrung entstehen, wenn sie als Entgegenhaltung verwendet wird. Dadurch ist die Herausgabe einer Berichtigungsschrift wohl in der Regel unverhältnismäßig.