Patentknecht
SILBER - Mitglied
Hallo Kollegen,
mich bewegt aktuell folgende Frage:
Bei Einreichung einer Patentanmeldung in englischer Sprache beim DPMA wurde Rechercheantrag gestellt. Da keine deutsche Übersetzung eingereicht wurde, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Zwei Jahre später liegt immer noch kein Recherchebericht vor.
Kann der Anmelder den Recherchebericht trotz der Rücknahme verlangen?
mich bewegt aktuell folgende Frage:
Bei Einreichung einer Patentanmeldung in englischer Sprache beim DPMA wurde Rechercheantrag gestellt. Da keine deutsche Übersetzung eingereicht wurde, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Zwei Jahre später liegt immer noch kein Recherchebericht vor.
Kann der Anmelder den Recherchebericht trotz der Rücknahme verlangen?