In der Tat , so ist es. Der Dritte ist am Verfahren nicht beteiligt, er kann vorbringen, was er will, und der Prüfer muss sich dazu nicht äußern. Nur, wenn das Vorbringen Hand und Fuß hat, dann tut der Prüfer gut daran, das Vorbringen so zu berücksichtigen, als wäre ihm der fragliche Sachverhalt...