Suchergebnisse

  1. H

    Neuheitsschädlichkeit der Prio-Anmeldung

    Der Schluss, auch von "Kollege Robbi", ist dann und nur dann zutreffend, wenn eine "beliebig verallgemeinerte" Teilpriorität anerkannt wird. Beispiel: Offenbarung in der Prioanmeldung: A mit B. Anspruch in der Nachanmeldung: A mit B oder mit C. Die Prioanmeldung offenbart also die Erfindung...
  2. H

    DE Übersetzungsfrist versäumt

    Zur Ausgangsfrage: Der § 123a PatG ist m.E. misslungen, ich kenne keinen vernünftigen Anwendungsfall. Denn er ist gefährlich, weil er dazu verführt, die parallel laufende Beschwerdefrist zu versäumen. (§ 123a hätte sinnvoll sein können, wenn er enthalten würde, dass die Beschwerdefrist erst...
  3. H

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Eher ist es wohl bemerkenswert, dass hier das BPatG in einem Beschluss das DPMA verpflichtet, etwas innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen (Recherche innerhalb des Prio-Jahrs), wozu das DPMA jedenfalls gesetzlich gar nicht verpflichtet wäre. Denn das wird ja nur als eine freiwillige...
  4. H

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Wenn es wirklich so wichtig war, dass nach genau dem Gegenstand der Prioanmeldung recherchiert wird (solche Fälle gibt es sicher), dann kann die Anmelderin ihre Nachanmeldung auch teilen, dabei als Teilanmeldung die Unterlagen der Prio-Anmeldung einreichen, und dann Rechercheantrag stellen. Das...
  5. H

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Ich meinte den Hinweis im "Merkblatt für Patentanmelder" (S. 8): Die Bearbeitung des Prüfungsantrags erfolgt beschleunigt (in der Regel innerhalb von acht Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag), sofern der Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach dem Anmelde- /Prioritätstag gestellt...
  6. H

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Ich muss gestehen, dass ich ausgerechnet diesen Satz nicht recht verstehe. Was ist hier mit "Goldstandard" gemeint? Etwa, dass es "Standard" ist, dass jeder, egal wo er ein Patent braucht, tunlich erst mal im DPMA recherchieren lassen sollte? Und was bedeutet die Einschränkung auf diesem...
  7. H

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Gibt's nicht? Gibt's doch! Dazu schaue man sich die Entscheidung des BPatG 1 W (pat) 11/23 an. Die fragliche Anmeldung gilt nach § 40 (5) PatG als zurückgenommen, weil aus dieser Anmeldung die innere Priorität in Anspruch genommen wurde. Die zuvor beantragte Recherche nach § 43 PatG muss aber...
  8. H

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    In der Tat ist die Argumentation der BK etwas unverständlich. Die "Aufgabe" ist ja immer etwas, was die Erfindung leistet, und nicht der nSdT. Und wenn beide dasselbe leisten, dann ist die Erfindung wohl eher nicht neu. Der PSA dient aber erst mal nur zur Argumentation, dass keine eT vorliegt...
  9. H

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Habe ich das richtig verstanden: Die Prüfungsabteilung begeht einen Rechtsfehler, indem sie das EPÜ falsch anwendet (falsch aus der Sicht des Anmelders), und im Beschwerde-Schriftsatz (und zusätzlich im Verlauf des Beschwerdeverfahrens) wird diese fehlerhafte Anwendung gerügt. Aber die BK geht...
  10. H

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    So ist es. Etwas deutlicher: Menschen machen Fehler, deshalb ist es gut, wenn es bei wichtigen Dingen eine unabhängige Überprüfung gibt, nicht nur bei gerichtlichen Entscheidungen. Aber bei drei (oder gar mehr) rechtlichen Instanzen vermute ich ein gewisses Misstrauen des Gesetzgebers...
  11. H

    DE Anschrift des Anmelders (PatV)

    Ich jedem Fall sollte der Anmelder seine Identität nicht verschleiern, indem er sich als Privatperson ausgibt, aber eine Anschrift angibt, wo er nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, auch wenn der Wortlaut von § 4 PatV das scheinbar erlaubt.
  12. H

    DE Anschrift des Anmelders (PatV)

    Nö. Das ist eher ein Fall, wo es "bzw." statt "oder" heißen muss, also "... die Anschrift des Wohn- bzw. Firmensitzes ..." . Es gab wohl mal eine Zeit, wo "bzw." im DPMA verpönt war. Das wurde auch dann herausgestrichen, wenn es dadurch Unklarheiten gab.
  13. H

    EPÜ Gründe für Einwendungen Dritter

    In der Tat , so ist es. Der Dritte ist am Verfahren nicht beteiligt, er kann vorbringen, was er will, und der Prüfer muss sich dazu nicht äußern. Nur, wenn das Vorbringen Hand und Fuß hat, dann tut der Prüfer gut daran, das Vorbringen so zu berücksichtigen, als wäre ihm der fragliche Sachverhalt...
  14. H

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    In 19 W (pat) 19/15 heißt es auf S. 6: ... Der Zurückweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache wegen des Verfahrensmangels an das DPMA zurückzuverweisen. Die Prüfungsstelle wird die Zustellung einer entsprechenden Aufforderung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 PatG nachzuholen haben. Da hier...
  15. H

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Hier kann ich Benkard nicht folgen, wonach sich ein förmliches Rügeverfahren "erübrigt". Wegweisend ist vielmehr die Entscheidung des 19. Senats 19 W (pat) 19/15. Danach richtet sich jede eigenmächtige Änderung der Unterlagen durch den Anmelder nach § 38 PatG, d.h. sie darf den...
  16. H

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Du meinst mit "anderer Auffassung" die "eigene Initiative"? Das steht tatsächlich in den Prüfungsrichtlinien, aber das ist m.E. zumindest "contra lege", weil § 35 die "Aufforderung" durch den Prüfer zwingend vorschreibt. Ohne "Aufforderung" wird ja keine Frist in Gang gesetzt wird, und dass...
  17. H

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Vielleicht sollte hierzu einiges angemerkt werden: Die Offenbarung der Erfindung in "Teilen" gibt es nicht. Wenn etwas als Patentanmeldung eingereicht wird, was dem Anschein nach die Offenbarung einer Erfindung umfasst, dann wird dieser Eingabe der Anmeldetag zugeordnet. Danach gibt es nur...
  18. H

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Da stimme ich voll zu. Mit § 35 (2) PatG konnte der Anmelder hier nichts gewinnen. Denn bei einer Verschiebung des Anmeldetages wäre das Priojahr bereits abgelaufen. Aber wegen der klaren Eindeutigkeit der Formulierung in § 35 konnten der Prüfer und auch 1. Senat wohl nicht umhin, dazu etwas zu...
  19. H

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Das sehe ich ganz genau so, nur sehe ich keine praktische Anwendung dafür, weil sich eine solche "Kennzeichnung" nicht finden wird. Denn dann hätte der Anmelder (statt der Kennzeichnung) die Anmeldungsunterlagen ja gleich vollständig einreichen können. In der Rechtsprechung sehe ich nur Fälle...
  20. H

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Die Entscheidung 19 W (pat) 19/15 stützt diese Auffassung von Benkard/Schacht leider nicht, weil es dort im Wesentlichen um einen Zustellungsmangel ging und es dort gerade nicht ein Beispiel dafür gibt, was eine "eindeutige Kennzeichnung als Offenbarungsgehalt" sein könnte. Diese Forderung von...
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