Na ja, indirekt schon, denn eine Bestimmung im IntPatÜG wird ja überhaupt erst durch Art. 23 PCT notwendig. Es ist auch kaum ein Zufall, dass die beiden Fristen identisch sind.
Außerdem hat Art.23 PCT Vorrang vor nationalem Recht. Wenn im IntPatÜG weniger als 30 Monate stünde, dann wäre das...