PAmuckl
SILBER - Mitglied
Hallo zusammen, gemäß §4bGebrMG kann Anmelder Üs der nicht in dt. Sprache abgefassten innerhalb 3 Mon nachreichen. Jetzt habe ich gerade gehört, dass dies nicht für GebrM aus PCT (Engl.) gelten würde.... GebrM aus PCT MUSS in dt. Sprache nach 30 ab PCT-AT (o. Prio) eingereicht werden. Stimmt das? Für die nationale Phase zählt m.E. hier das GebrMG und da gibt es § 4b GebrMG (siehe oben) Dringend Meinung oder Wissen gebeten!!!!! Danke