Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
generell gehört ja der Inhalt der Prioritätsschrift nicht zum Offenbarungsumfang einer prioritätsgestützen Nachanmeldung.
Bei einer PCT-Anmeldung scheint dies jedoch anders zu sein, schon da das PCT-Anmeldeformular angibt:
Näheres in PCT R. 4.18 und PCT R. 20.6 (und etwas verständlicher dargestellt im Euro-PCT-Leitfaden II.B.4, wenngleich dort offenbar bezogen auf den Fall, dass versehentlich Teile der Anmeldung nicht eingereicht worden sind).
Langer Rede kurzer Sinn: eine Besonderheit der PCT-Anmeldung (im Gegensatz zu jeder anderen Patentanmeldung) besteht darin, dass der Inhalt einer etwaigen Prioritätsanmeldung standardmäßig eine "incorporation by reference" in die Nachanmeldung erfährt.
Korrekt?
generell gehört ja der Inhalt der Prioritätsschrift nicht zum Offenbarungsumfang einer prioritätsgestützen Nachanmeldung.
Bei einer PCT-Anmeldung scheint dies jedoch anders zu sein, schon da das PCT-Anmeldeformular angibt:
Einbeziehung durch Verweis: Ist ein in Artikel 11 Absatz 1 Ziffer iii Buchstabe d oder e genannter Bestandteil der internationalen Anmeldung oder ein in Regel 20.5 Absatz a genannter Teil der Beschreibung, der Ansprüche oder der Zeichnungen nicht anderswo in der internationalen Anmeldung, aber vollständig in einer früheren Anmeldung enthalten, deren Priorität, zu dem Datum, an dem ein oder mehrere in Artikel 11 Absatz 1 Ziffer iii genannte Bestandteile zuerst beim Anmeldeamt eingegangen sind, beansprucht wird, so wird dieser Bestandteil oder Teil, vorbehaltlich der Bestätigung nach Regel 20.6, für die Zwecke der Regel 20.6 in diese internationale Anmeldung einbezogen.
Näheres in PCT R. 4.18 und PCT R. 20.6 (und etwas verständlicher dargestellt im Euro-PCT-Leitfaden II.B.4, wenngleich dort offenbar bezogen auf den Fall, dass versehentlich Teile der Anmeldung nicht eingereicht worden sind).
Langer Rede kurzer Sinn: eine Besonderheit der PCT-Anmeldung (im Gegensatz zu jeder anderen Patentanmeldung) besteht darin, dass der Inhalt einer etwaigen Prioritätsanmeldung standardmäßig eine "incorporation by reference" in die Nachanmeldung erfährt.
Korrekt?