Der Gearschte ist D, denn auf seine Kosten profitiert P. D's Anteil sinkt, damit P für Anteile der Erfindung vergütet werden kann, die er noch nicht mal abtreten musste.
Ganz ehrlich, ich wollte das gestern schon schreiben. Ich habe dann aber mit mir gerungen, so viel Know How preiszugeben, dass dann insbesondere für Arbeitnehmererfinder im Internet dauerhaft verfügbar ist. Aber diese Diskussion führt wohl sonst zu keinem Ende und vielleicht findet man es über eine Suchmaschine nicht so leicht.
D ist hier überhaupt nicht der Gerarschte; ganz im Gegenteil: D muss sich bei P ganz klar bedanken, weil er sonst vielleicht völlig leer ausgegangen wäre, wenn H die Erfindung gar nicht in Anspruch genommen hätte oder die Erfindung von H bei einer Verwertungsagentur lanciert worden wäre, bei der nichts finanziell Vernünftiges herausgekommen wäre. Von daher finde ich diese ganze Diskussion wirklich ziemlich daneben. (Und wenn P auch noch Doktorvater ist, sollte D hier sowieso noch einmal ganz ruhig über alles nachdenken. Und dass H wenig Interesse hat, dem P finanziell mit obskuren Argumenten schlechter zu stellen, nur damit D hier noch mehr Geld bekommt, obwohl er schon 90% Anteil hat, ist doch wohl klar. H könnte dann auch ansetzen, und sich einfach eine andere Verteilung der Miterfinderanteile herleiten, um die Diskussion zu beenden.)
Mit seiner 50/50-Aktion hat P die F gezwungen, die Rechte an der Erfindung der H abzukaufen, so dass sowohl P als auch noch viel besser D finanziell gut abgeschnitten haben. Die Erfindung wird von F nämlich offenbar nur als Vorratspatent gehalten und entsprechend vergütet, aber H hat so wenigstens eine nicht vernachlässigbare Einnahme generiert.
Es ist nämlich so, dass ein Sachbearbeiter einer Patentabteilung kein Risiko eingehen will, dass die Erfindung einmal gegen F ins Spiel gebracht wird. Dadurch dass offenbar ein Bezug zu F gegeben ist, lässt sich das nicht mit ausreichender Sicherheit ausschließen und eine entsprechend hohe Wahrscheinlichkeit, dass wirklich ein Patent daraus entstehen kann, ist offenbar auch gegeben. Wenn dann ein solches Patent später einmal gegen F (vielleicht sogar mit Hilfe des P) ins Spiel gebracht wird und herauskommt, dass ein Sachbearbeiter sich hier die Rechte nicht gesichert hat, obwohl es eine Diensterfindung eines Mitarbeiters war, dann hat der Sachbearbeiter ein sehr großes Problem. Es ist nicht selten so, dass aus diesem Grund solche Freigabeentscheidungen dem Leiter der Patentabteilung vorbehalten sind. Und wenn man schon ein Nutzungsrecht als Inhaber/Anmelder haben will, dann will man auch einen lästigen Mitanmelder/Mitinhaber loswerden, mit dem man sich im ganzen Anmelde- und Aufrechterhaltungsverfahren mühsam und zeitaufwendig abstimmen muss. Zudem kann man so die Patentrechte viel besser selber verkaufen (und sich natürlich eine Rücklizenz vorbehalten).
Ich bin mir ziemlich sicher, dass P das genauso beabsichtigt hat, wie es gelaufen ist: Ihm war klar, dass F damit in Zugzwang gerät.