Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
folgender Fall: Jahre nach einer Prioanmeldung wird festgestellt, dass ca. die Hälfte der Prioanmeldung in der Amtsakte der späteren, inzwischen längst veröffentlichten EP-Anmeldung fehlt. Offenbar hat das DPMA nur die Hälfte der Prioanmeldung an das EPA übermittelt.
Die in den fehlenden Teilen der Prioanmeldung enthaltene Offenbarung werde nun aber für eine Bescheidserwiderung benötigt.
Die Frage ist also, können die fehlenden Teile der Prioanmeldung wirksam nachgereicht werden?
Grüße
Kurt
folgender Fall: Jahre nach einer Prioanmeldung wird festgestellt, dass ca. die Hälfte der Prioanmeldung in der Amtsakte der späteren, inzwischen längst veröffentlichten EP-Anmeldung fehlt. Offenbar hat das DPMA nur die Hälfte der Prioanmeldung an das EPA übermittelt.
Die in den fehlenden Teilen der Prioanmeldung enthaltene Offenbarung werde nun aber für eine Bescheidserwiderung benötigt.
Die Frage ist also, können die fehlenden Teile der Prioanmeldung wirksam nachgereicht werden?
Grüße
Kurt