Kugelblitz
GOLD - Mitglied
Hallo,
während der (angestellten) Ausbildungszeit (ca. 2,5 Jahre) beim Patentanwalt wurde der Arbeitnehmeranteil an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Danach wurde ausschließlich selbstständig/freiberuflich gearbeitet, ohne dass eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk bestand, vielmehr wurde privat vorgesorgt. Wenn ich die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung zur Beitragsrückerstattung richtig verstanden habe, ist die Beitragsrückerstattung damit futsch, sprich: Die Deutsche Rentenversicherung hat kassiert und muss keine Gegenleistung erbringen? Einzige Möglichkeit der weiteren freiwilligen gesetzlichen Versicherung, um noch einen Bruchteil im Alter wiederzubekommen? Kann das jemand bestätigen?
Gruß
kb
während der (angestellten) Ausbildungszeit (ca. 2,5 Jahre) beim Patentanwalt wurde der Arbeitnehmeranteil an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Danach wurde ausschließlich selbstständig/freiberuflich gearbeitet, ohne dass eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk bestand, vielmehr wurde privat vorgesorgt. Wenn ich die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung zur Beitragsrückerstattung richtig verstanden habe, ist die Beitragsrückerstattung damit futsch, sprich: Die Deutsche Rentenversicherung hat kassiert und muss keine Gegenleistung erbringen? Einzige Möglichkeit der weiteren freiwilligen gesetzlichen Versicherung, um noch einen Bruchteil im Alter wiederzubekommen? Kann das jemand bestätigen?
Gruß
kb