Dann wäre es eine recht bescheuerte Formulierung. Sinnvoller wäre dann gewesen:
"Jede Person, die in der Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen ist, ist berechtigt, zur Ausübung ihrer Tätigkeit als zugelassener Vertreter einen Geschäftssitz in jedem Vertragsstaat zu begründen."
Dass da...