Man lese:
Benkard, §64, Rn. 34
Busse, §64, Rn. 27 (hier auch explizit, dass dieselben Grundsätze Anwendung auf das Nichtigkeitsverfahren finden.
Für das EPÜ, falls es interessiert: Visser, Art. 101, 6 Abs. 2 (mit Verweis auf T684/02)
Quintessenz: Wenn man Ansprüche löscht, sind zusätzliche...