Praxis Niederlassung Ausland

Progressive

SILBER - Mitglied
Hi,

ist es sinnvoll sich im Ausland als PA mit dt. Zulassung niederzulassen bzw. besteht ein-wie-auch-immer-gearteter Bedarf hierfür im Ausland (wo z.B. ?) ?

Vg
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hi

Also wo du sicher gerne willkommen bist, ist China... aber sicher nicht als Neugründer einer eigenen Kanzlei.

In Japan suchen sie auch ab und an DE Patentanwälte.

Schweiz wäre noch eine Idee, aber die CH Kollegen fänden das evtl. nicht so gut. Grundsätzlich wohl die Grenzregionen.

Vile Glück und Erfolg !

Ah-No Nym
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Schweiz wäre noch eine Idee, aber die CH Kollegen fänden das evtl. nicht so gut. Grundsätzlich wohl die Grenzregionen.

Es gibt genug DE-Kollegen in der Schweiz, ich kann da keine Einschränkungen erkennen. Die DE Ausbildung ist hier auch sehr anerkannt. Zumal die CH-Ausbildung sicher nicht vergleichbar ist. Und auf die Grenzregionen muss man sich sicher nicht beschränken. Warum auch? Nur im Moment gibt es eben nicht viele Stellen.

Aber auch in UK ist die DE-Ausbildung sehr angesehen. Der Brexit macht das natuerlich nicht sehr attraktiv. Ich kenne auch spezielle FR-Kanzleien, die immer wieder DE-Anwaelte suchen und auf deren Wissen bauen (z.B. Deutsche Kunden).

Grundsaetzlich gilt aber, home is, where your heart is. Mit der DE-Asubildung hat man eine gute Grundlage und kann sich in eine Richtung oder Region entwickeln, die einem liegt. Beispiele dafuer gibt es genug.
 

Progressive

SILBER - Mitglied
Schonmal vielen Dank!
Bei mir ist es noch etwa zwei Jahre hin, bis ich die Ausbildung beginnen würde aber mittel- bzw. langfristig zieht es mich eher ins Ausland. Und da frage ich mich diesbzgl. ob es sinnvoll ist, eine entsprechende Ausbildung hierzulande zu absolvieren (und im Ausland ggf. etwaiges nachzuholen) oder direkt vollumfänglich im Ausland.
Also wenn dann schon Europa/Nordamerika, vlt. Lateinamerika (glaube aber nicht, dass da entsprechend Bedarf ist ?).
Was meint ihr ?
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Generell sollte man bedenken, dass die Ausbildung zum Patentanwalt mit Recht zu tun hat. Recht ist Sache des Staates, in dem man sich niederlassen will. Staaten sind, wie Menschen auch, recht eigen mit dem, was zuhause zu passieren hat. Wenn man also im Patentwesen im Ausland arbeiten will, ist es sicher sinnvoll, schon in der Ausbildung das Recht des Staates, in dem man sich niederlassen will, in Betracht zu ziehen. Die Ausbildung sollte sinnvoll also im angestrebten Staat der Niederlassung selbst (oder wenigstens in einem Staatenverbund, zu dem der Zielstaat gehört) oder in Deutschland in einer Kanzlei mit starkem Bezug zum jeweiligen Land erfolgen. Das setzt natürlich voraus, das man weiss, wo man eigentlich hin will.


Zu Lateinamerika möchte ich noch anmerken, dass ich glaube, vor Jahren einmal die Information gefunden zu haben, dass in Mexiko der Beruf des Patentanwalts gar nicht existiert - Rechtsanwälte erledigen das dann mit, wenn es denn vorkommt. Es kann natürlich sein, dass es mittlerweile anders aussieht. Ich würde aber zur Sicherheit davon ausgehen, dass in solchen Staaten der Begriff des Patentanwalts eher seltener bekannt ist als in Deutschland. Der Bedarf nach einem Patentanwalt mit deutscher Ausbildung dürfte sich dann auch eher in Grenzen halten.


Ansonsten noch viel Erfolg bei der Laufbahnplanung
 

Progressive

SILBER - Mitglied
Das ist richtig, das macht es auch leider etwas schwierig (voraus-)zuplanen. Zumindest habe ich mich mit meiner Partnerin schonmal etwa auf Südeuropa oder Südafrika einigen können. Im Gegensatz zu mir ist sie mit ihrer Promotion auch schon fertig :rolleyes: Das ist gewiss ein ziemlicher Unterschied und gerade bei letzterem müsste man sich erstmal intensiv damit auseinandersetzen (zudem Südafrika von Einwanderern bereits recht starke Vorstellungen hat).
USA wäre prinizpiell auch ok, allerdings bin ich da skeptisch wegen dem Sozialstaat aber das ist wohl eher ein Thema für ein explizites Auswandererforum :)

Dass man sich mit der Ausbildung dann direkt auf ein Land quasi festlegt, macht es schon recht schwierig, das abzuwägen. Es ist also nicht sooo üblich, dass in einem anderen Land Bedarf für ausländisches Patentrecht herrscht ?
Also würde z.B. eine Firma hierzulande, die in den USA etwas auf den Markt bringen möchte oder sonstwie von dem Patentrecht dort Gebrauch machen will, sich dort an einen entsprechenden Anwalt wenden ? Und vice versa eben ?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Dass man sich mit der Ausbildung dann direkt auf ein Land quasi festlegt, macht es schon recht schwierig, das abzuwägen. Es ist also nicht sooo üblich, dass in einem anderen Land Bedarf für ausländisches Patentrecht herrscht ?
Also würde z.B. eine Firma hierzulande, die in den USA etwas auf den Markt bringen möchte oder sonstwie von dem Patentrecht dort Gebrauch machen will, sich dort an einen entsprechenden Anwalt wenden ? Und vice versa eben ?

Ich möchte mal auf §25 I PatG verweisen:

Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz geregelten Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einem Patent nur geltend machen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die das Patent betreffen, sowie zur Stellung von Strafanträgen bevollmächtigt ist.

Wenn du also z.B. in Südafrika arbeiten willst, dann muss dein südafrikanischer Mandant für ein Verfahren vor dem deutschen Patentamt zusätzlich zu dir noch einen Inlandsvertreter in Deutschland bestellen, der auch Rechts- oder Patentanwalt sein muss. Die naheliegende Frage, die er sich stellen wird, wird dann sein, wozu er dich eigentlich braucht.

Vor dem Europäischen Patentamt gelten ähnliche Regeln. Da ist es sogar so, dass man als Europäischer Vertreter überhaupt nur eingetragen werden kann, wenn man seinen Geschäftssitz in einem Vertragsstaat hat. Wenn du in Südafrika wohnst, kannst du also überhaupt niemanden in Verfahren vor dem EPA vertreten.

Ich nehme an, dass es im Ausland ähnliche Vorschriften geben dürfte, so dass auch der umgekehrte Fall nicht immer einfach ist.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Dass man sich mit der Ausbildung dann direkt auf ein Land quasi festlegt, macht es schon recht schwierig, das abzuwägen. Es ist also nicht sooo üblich, dass in einem anderen Land Bedarf für ausländisches Patentrecht herrscht ?
Also würde z.B. eine Firma hierzulande, die in den USA etwas auf den Markt bringen möchte oder sonstwie von dem Patentrecht dort Gebrauch machen will, sich dort an einen entsprechenden Anwalt wenden ? Und vice versa eben ?

Sagen wir mal so: Natürlich besteht in jedem Land auch Interesse an ausländischem Patentrecht. Eine derartige Zulassung wird als Zusatz zur inländischen mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, nur eine ausländische zu haben reicht aber oft nicht aus. Wenn jemand z.B. deutscher Patentanwalt ist und zusätzlich US patent agent, so ist das in Deutschland durchaus gerne gesehen und erhöht den Marktwert, als "nur" US patent agent hingegen ist man auf spezielle Stellen beschränkt (das braucht eben nicht jedes Unternehmen/jede Kanzlei) und kann sich auch nicht selbständig niederlassen. Das dürfte in den meisten Ländern ähnlich sein.

Aber um es mal wieder ins positive zu drehen: Mit einer Ausbildung zum deutschen und/oder europäischen Patentanwalt macht man m.E. auch nicht viel falsch. Gewisse Grundlagen (Anmeldungen schreiben, Bescheide beantworten, mit Mandantenanforderungen zurechtkommen etc.) kann man auch anderswo anwenden, und es fällt dann auch leichter, sich in ein anderes Rechtssystem einzuarbeiten.
Und natürlich wäre man als zugelassener Europäischer Patentanwalt in Südeuropa gut einsetzbar und zumindest für die dortigen Unternehmen interessant.
 

Progressive

SILBER - Mitglied
Wie aufwändig ist es denn, wenn man folgendes anstrebt:

Zulassung in Deutschland
Europaweit
USA

Ich überlege, wie man wohl bemerkt, seit geraumer Zeit und es fällt mir etwas schwer mich auf ein Land festzulegen. Zumal ich gerade mit der Promotion einiges zu tun habe und mir daher sowohl Zeit, als auch Mittel fehlen, die Länder der Welt auf alle Eventualitäten abzuklopfen (damit meine ich auch, dass man, bevor man in anderes Land zieht, es sich dort ja wenigstens mal umgesehen haben sollte).
Hinzu kommt, dass Englisch Wissenschaftssprache ist, und die USA daher im Grunde für mich durchaus eine Möglichkeit wären. Bis ich andere Sprachen entsprechend verhandlungssicher beherrsche.. und die USA haben ja auch warme Gebiete, was ja erstmal meine primäre Intention ist. Daher wäre eine Ausbildung zum Patentanwalt hierzulande mit späterer Übersiedlung und Zulassung gar nicht so verkehrt, da ich dann immer noch etwas flexibel bezüglich meiner Wirkungsstätte wäre ?!
Je nachdem, wie aufwändig das alles in sich dann eben ist..?

Und ich werde mich auch mal über Brasilien erkundigen, da gibt es ja noch "deutsch-affine" Gebiete, was das Zurechtfinden erleichtern könnte.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Progressive,

meine dringende Empfehlung an Dich auch in diesem Thread ist es, die Welt und Dich einmal aus der Sicht von den Menschen zu sehen, die zukünftig Dich beauftragen (oder einstellen) sollen. In unserer Branche sind das also potentielle Mandanten.

Wenn ein Mandant ein Problem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in einem Land in Südamerika hat, beispielsweise dort Patente oder andere Schutzrechte anmelden möchte, so wird er sich unter den vorhandenen eine Patentanwaltskanzlei auswählen. Was der potentielle Mandant erwartet, ist natürlich ein Patentanwalt, der sich in diesem einen Land mit derartigen Sachen perfekt auskennt, alle Eventualitäten berücksichtigt und möglichst viel Erfahrung mit den einschlägigen Behörden in diesem Land hat. Das ist so in Brasilien, in Argentinien, in Chile und allen weiteren Staaten, und zwar jeweils separat.

Es ist ein Bonus, wenn dieser Patentanwalt deutsch kann. Dann kann man am Telefon mit ihm klären, warum der Prüfer eine weitere Ansicht des angemeldeten brasilianischen, argentinischen, chilenischen Designs von schräg unten haben will, wie man das zweckmäßig macht und was es sonst noch so an überraschenden Bescheiden gibt. Wenn der Kollege vielleicht auch ein paar Jahre in Deutschland gearbeitet und hier die eine oder andere Prüfung bestanden hat, ist das auch noch von gewissem Vorteil, da man dann aus Südamerika heraus in eben diesem Telefonat besser erkennen und verstehen kann, was der deutsche Anrufer will und von welchen Fakten er ausgeht oder welchen in Deutschland verbreiteten Irrtümern er möglicherweise unterliegt. Klappt das alles gut und ist auch die Kostenseite adäquat, wird der deutsche Mandant diese Kanzlei bei einer weiteren Sache in diesem Land bevorzugt wieder beauftragen.

Von klarem Nachteil ist es, wenn man merkt, dass der südamerikanische Kollege nur einen Bruchteil seiner Zeit mit Problemen seines Landes beschäftigt ist und sich stattdessen auch noch um Verfahren in den USA und/oder südamerikanischen Nachbarländern kümmert. Dann fehlt ihm nämlich genau die Praxis, wegen der man ihn beauftragen will. Wenn man ein Verfahren in den USA führen will, sucht man sich natürlich einen Spezialisten für genau dort, der auch dauernd Verfahren in den USA betreut. Einen Kollegen mit Massenqualifikationen wird man also eher nicht beauftragen, zumal er aufgrund seiner diversen, für den Mandanten sinnlosen Aktivitäten auch noch sehr teuer sein wird.

Es ist ziemlich egal, was man darf und wie man das hinkriegt. Wenn man damit anschließend kein Geld verdienen kann, ist es nur eine weitere Möglichkeit, brotlose Kunst zu betreiben.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

NiceGuyEddie

BRONZE - Mitglied
Ich möchte mal auf §25 I PatG verweisen:

Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz geregelten Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einem Patent nur geltend machen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die das Patent betreffen, sowie zur Stellung von Strafanträgen bevollmächtigt ist.

Wenn du also z.B. in Südafrika arbeiten willst, dann muss dein südafrikanischer Mandant für ein Verfahren vor dem deutschen Patentamt zusätzlich zu dir noch einen Inlandsvertreter in Deutschland bestellen, der auch Rechts- oder Patentanwalt sein muss. Die naheliegende Frage, die er sich stellen wird, wird dann sein, wozu er dich eigentlich braucht.

Manche Aussagen aus dem zitierten Post sind nicht ganz richtig.

§25 I PatG richtet sich an die Öffentlichkeit und definiert ganz banal, wann ein Inlandsvertreter zu bestellen ist.

§25 I PatG hat nichts mit den Voraussetzungen zu tun, die ein Patentanwalt erfüllen muss, um als solcher handeln zu dürfen. Diese sind in der Patentanwaltsordnung PAO festgelegt.

§27(1) PAO:

"Der Patentanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten."

Das kann freilich auch "ausschließlich im Ausland" bedeuten, vgl. §27(2) PAO, nur soll in diesem Fall gnädigerweise ein Zustellungsbevollmächtigter ernannt werden. Das war's auch schon.

Die Formulierung "im Inland" aus § 25 I PatG meint auch nicht, dass der landläufige Patentanwalt seine Vertretungsfähigkeit verliert, sobald er über einen teutonischen Schlagbaum stolpert. "Im Inland" weist lediglich darauf hin, dass es ein Inlandsvertreter sein soll und eben nicht ein lateinamerikanischer.

Vor dem Europäischen Patentamt gelten ähnliche Regeln. Da ist es sogar so, dass man als Europäischer Vertreter überhaupt nur eingetragen werden kann, wenn man seinen Geschäftssitz in einem Vertragsstaat hat. Wenn du in Südafrika wohnst, kannst du also überhaupt niemanden in Verfahren vor dem EPA vertreten.

Auch das EPA mischt sich - erstaunlicherweise - bei der grenzgängigen Wohnungssuche nicht ein.

Es ist nur zu beachten, dass man einen Geschäftssitz in einem EPÜ Vertragsstaat unterhält und die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaaten hat (Ausnahmen bzgl. Staatsangehörigkeit gibt es etliche; kein Hindernis).

Ich nehme an, dass es im Ausland ähnliche Vorschriften geben dürfte, so dass auch der umgekehrte Fall nicht immer einfach ist.

Es gibt reichlich U.S. Patent Agents und U.S. Patent Attorneys, die von Dtld aus ihren amerikanischen Beruf ausüben. Zulassung und Staatsbürgerschaft reichen.

Mit anderen Worten: es hat sich scheinbar etabliert, Anwälten nicht ihren Wohnort vorzuschreiben. Es bleibt also ein Beruf und keine Fußfessel. Wie schön!

MfG
NiceGuyEddie
 
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