Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
folgender Fall im Prüfungsverfahren vor dem USPTO:
Erfindungsgebiet: Herstellung von bunten Stecknadelköpfen durch Eintunken der (erhitzten) Stecknadelköpfe in eine Wanne mit farbigem Kunststoffpulver
Erfindungsaufgabe: noch mehr Stecknadelköpfe gleichzeitig in das Kunststoffpulver eintauchen, ohne dass benachbarte Stecknadelköpfe an den Rändern zusammenkleben
Erfindung: Vorrichtung für AB, gekennzeichnet durch C
A: viele Stecknadelköpfe gleichzeitig in farbiges Kunststoffpulver eintunken
B: enge Beabstandung der Stecknadelköpfe
C: Kühlvorrichtung zur aktiven Kühlung des Kunststoffpulvers
Beschreibungseinleitung der Erfindung erwähnt als "bekanntes Problem", dass eng beabstandete Stecknadelköpfe bei der Kunststoffbeschichtung an den Rändern zusammenkleben können.
Prüfungsbescheid:
D1: Vorrichtung für A
D2: kühlbare Wanne für heißes Maschinenöl
Prüferargumentation:
1. Der Fachmann wisse, dass eng beabstandete Stecknadelköpfe beim Eintunken zusammenkleben können. Beweis: Beschreibungseinleitung der Erfindung
2. Es sei dem Fachmann klar, dass die Stecknadelköpfe wegen des verflüssigten Kunststoffs an den Rändern zusammenkleben.
3. Es sei daher naheliegend [?!] dass Kühlung des Kunststoffpulvers (= Erfindungskern!) verhindern würde, dass die Stecknadelköpfe an den Rändern zusammenkleben.
Der Fachmann, vor die Erfindungsaufgabe gestellt, würde daher D1 mit der kühlbaren Wanne aus D2 kombinieren, und so zum Gegenstand der Erfindung gelangen.
Ist das noch vertretbar, oder schon klar 'improper hindsight'?
folgender Fall im Prüfungsverfahren vor dem USPTO:
Erfindungsgebiet: Herstellung von bunten Stecknadelköpfen durch Eintunken der (erhitzten) Stecknadelköpfe in eine Wanne mit farbigem Kunststoffpulver
Erfindungsaufgabe: noch mehr Stecknadelköpfe gleichzeitig in das Kunststoffpulver eintauchen, ohne dass benachbarte Stecknadelköpfe an den Rändern zusammenkleben
Erfindung: Vorrichtung für AB, gekennzeichnet durch C
A: viele Stecknadelköpfe gleichzeitig in farbiges Kunststoffpulver eintunken
B: enge Beabstandung der Stecknadelköpfe
C: Kühlvorrichtung zur aktiven Kühlung des Kunststoffpulvers
Beschreibungseinleitung der Erfindung erwähnt als "bekanntes Problem", dass eng beabstandete Stecknadelköpfe bei der Kunststoffbeschichtung an den Rändern zusammenkleben können.
Prüfungsbescheid:
D1: Vorrichtung für A
D2: kühlbare Wanne für heißes Maschinenöl
Prüferargumentation:
1. Der Fachmann wisse, dass eng beabstandete Stecknadelköpfe beim Eintunken zusammenkleben können. Beweis: Beschreibungseinleitung der Erfindung
2. Es sei dem Fachmann klar, dass die Stecknadelköpfe wegen des verflüssigten Kunststoffs an den Rändern zusammenkleben.
3. Es sei daher naheliegend [?!] dass Kühlung des Kunststoffpulvers (= Erfindungskern!) verhindern würde, dass die Stecknadelköpfe an den Rändern zusammenkleben.
Der Fachmann, vor die Erfindungsaufgabe gestellt, würde daher D1 mit der kühlbaren Wanne aus D2 kombinieren, und so zum Gegenstand der Erfindung gelangen.
Ist das noch vertretbar, oder schon klar 'improper hindsight'?