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  1. H

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    Letzteres ist auch der Fall. Es ist ja zu entscheiden, ob die in der Nachanmeldung beanspruchte Erfindung nicht nur in den ursprünglichen Unterlagen ("2-9"), sondern auch in der Prio 1 ("1-10") offenbart ist. Dagegen spricht offensichtlich die Tatsache, dass die Zahlenwerte 2 und 9 dort gar...
  2. H

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    Muss es das? Ich dachte, es muss die beanspruchte Erfindung offenbart sein. Und das ist zweifellos in der Prio 1 der Fall. Wäre ja schlimm, wenn nicht.
  3. H

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    In beiden Fällen Prio 2, ohne wenn und aber? Die Frage verrät ja nicht, welche Prio die ältere ist. Wenn Prio 1 (z.B. als Gbm) älter, vorveröffentlicht und dann als Prioschriftschrift unwirksam wäre, dann wäre Prio 1 (bei sonst identischem Inhalt) neuheitsschädlich, denn da steht ja dann die...
  4. H

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    Da gibt es keine einfache Antwort. Fall A: Wenn die Verringerung des Bereichs nur "willkürlich" ist (d.h. der Anmelder/Erfinder der engeren Erfindung hat lediglich nicht erkannt oder sogar bewusst verschwiegen, dass seine Erfindung in technisch identischer Weise in dem ganzen breiteren Bereich...
  5. H

    DPMA Prioritätsbeleg

    Ergänzung: Hierzu ist mir noch die Entscheidung Prioritätsbescheinigung (BPatG GRUR 2011, 48) begegnet. Danach ist zwischen dem Anspruch gegenüber dem DPMA auf Ausstellung von Prioritätsdokumenten einerseits und dem Anerkennen dieser Dokumente durch andere Ämter andererseits zu unterscheiden.
  6. H

    DPMA Prioritätsbeleg

    Im Einspruchsverfahren ist die vom DPMA beglaubigte Kopie der Unterlagen (als bei den Unterlagen des Prüfungsverfahren der Nachanmeldung befindliche Urkunde) Ausschlag gebend. Was die zeigt, genießt auch die Priorität, alles andere nicht. Das dürfte selbst dann gelten, wenn das Original-Fax...
  7. H

    DPMA Prioritätsbeleg

    Grundsätzlich wird die Erfindung am Anmeldetag offenbart, d.h. es sollte eigentlich nur dieses Exemplar verwendet werden. Das spätere Schicksal der Anmeldung hat für die Priorität keine Bedeutung. Ob sich das DPMA wirklich immer daran hält, oder ob der eine oder andere Bedienstete schon mal das...
  8. H

    DPMA Prioritätsbeleg

    Sollte es da irgend einen Unterschied geben - insbes. also, wenn im Fax vom Anmeldetag irgendetwas nicht lesbar ist - dann hat erst mal der Anmelder ein Problem mit dem DPMA. Ganz unabhängig von irgendwelchen Priobelegen. Evtl. lässt sich da aber mit § 35 (3) PatG etwas machen. Dumm, wenn das...
  9. H

    Elektronische Einreichung beim DPMA via epoline: Zeichnungen verpixelt

    In jedem Fall muss man unterscheiden zwischen der Offenbarung und der Weiterverarbeitung der Dokumente. Für die Frage, was am Anmeldetag offenbart wurde, kommt es auf die Sicht des Fachmanns an, und das ist eine Rechtsfrage, die ggf. gerichtlich geklärt wird; die PatV spielt keine Rolle. Für...
  10. H

    Elektronische Einreichung beim DPMA via epoline: Zeichnungen verpixelt

    Es ist wohl kaum vorstellbar, dass solche Artefakte zu Problemen mit der Offenbarung führen können. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass die Daten im DPMA so oft (und mit immer wieder neuer Kompression) umgespeichert werden, dass ein Informationsverlust auftritt, der ohne hinreichende Vergrößerung...
  11. H

    DE ca., nahezu, etwa, ungefähr, im Wesentlichen

    Das hängt sicher vom Einzelfall ab; es kommt (wie immer) darauf an, ob der Fachmann dem Text nach dem Streichen von "ca." einen geänderten Sachverhalt entnehmen kann. Wenn der Prüfer das Streichen gefordert hat, so wird er wahrscheinlich der Auffassung sein, dass der Zusatz "ca." nur...
  12. H

    DE ca., nahezu, etwa, ungefähr, im Wesentlichen

    Das mag so sein. Aber für Größen, die ohne den Zusatz "etwa" usw. angegeben werden, gilt dasselbe. Auch denen muss eine Toleranz zugestanden werden, die durch das zugehörige Messverfahren bestimmt ist. Deshalb ist ein solcher Zusatz nur überflüssig und es gibt dafür kein Rechtsschutzbedürfnis...
  13. H

    Als Patentanwalt zum Prüfer bewerben

    Da im DPMA 5 Jahre Berufserfahrung Einstellungsvoraussetzung ist und diese beim Dienstalter angerechnet werden, kann man bei A13 für das Jahr 2020 nach der "Prognose" mit ca. 4700 € oder 4900 € brutto als Einstellungsgehalt rechnen. Auf die regelmäßigen Beförderungen bis A15 kann man vertrauen...
  14. H

    EPÜ Zwei Pat-Anwälte, zwei Meinungen zur Rücknahmefiktion bei EP-Anmeldung (Prio DE)

    Eine Rücknahmefiktion im Sinne von § 40 Abs. 5 PatG gibt es nicht, wenn dieselbe Erfindung wie A als EP-Anmeldung "dem EPA vorgelegt" wird. Denn dann handelt es sich nicht um eine Anmeldung beim DPMA, für die § 40 PatG gilt und die deshalb diese Wirkung auslösen kann. Insofern liegt P2 richtig...
  15. H

    Arbeitnehmererfindung: Erfindungsverkauf an Wettbewerber nach Auslandsfreigabe

    So, wie der Fall geschildert ist, wird der AG wohl zunächst nichts von der Erfindung gehalten haben, und später wurde er dann von dem wirtschaftlichen Erfolg (in Australien) überrascht. Da wird er dann in den Krümeln suchen, um seine Fehlentscheidung irgendwie weniger wirksam zu machen. Die...
  16. H

    Arbeitnehmererfindung: Erfindungsverkauf an Wettbewerber nach Auslandsfreigabe

    Wenn der Arbeitgeber die Erfindung für Australien freigibt, dann heißt das erst mal nur, dass er selbst dort nichts anmeldet und dort kein Patent erhält; andernfalls wäre das eine widerrechtliche Entnahme. Falls der Arbeitnehmer mit seinem Recht an der Erfindung dann nichts macht und sich nur...
  17. H

    Bezugnahme auf unveröffentlichten Stand der Technik in der Beschreibung?

    In den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es beim DPMA einen nennenswerten Anteil von Patentschriften, auf denen als Stand der Technik nur "Nichts ermittelt" stand. Das hörte dann irgendwann schlagartig auf. Seitdem wird immer mindestens eine Druckschrift angegeben "von der die...
  18. H

    Bezugnahme auf unveröffentlichten Stand der Technik in der Beschreibung?

    Beispiel: In meiner Anmeldung schreibe ich: "Aus der P1 ist ein Gegenstand X bekannt, der A und B aufweist, wobei B mit B1 ausgestaltet ist." Beansprucht wird dann: "X mit A und B, gekennzeichnet durch C", und auch in der Beschreibung wird dann nur X, A, B und C erläutert, aber nicht B1. In...
  19. H

    Bezugnahme auf unveröffentlichten Stand der Technik in der Beschreibung?

    Also wie gesagt, ich würde die Zeichnung (aus P1 oder XYZ - in jedem Fall die ausführlichere Fassung) mit der zugehörigen Beschreibung, aber ohne Quellenangabe, in meine Anmeldung einfügen. Nur dann kann es keine Diskussion darüber geben, ob die entsprechenden Merkmale vielleicht nur zum Stand...
  20. H

    Bezugnahme auf unveröffentlichten Stand der Technik in der Beschreibung?

    Um eine "klare Offenbarung" zu schaffen, nützen Zitate nichts. Im Gegenteil, sie können dazu verführen, in die Offenbarung etwas hineinzulesen, von dem sich nachher herausstellt, dass es doch nicht in der Anmeldung steht, d.h. von der Offenbarung nicht umfasst ist. Dagegen hilft nur...
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