Als Patentanwalt zum Prüfer bewerben

PAmuckl

SILBER - Mitglied
Hallo Gemeinde,
spricht eigentlich was dagegen sich vom Anwalt auf Stellen als Prüfer zu bewerben? Vom Gehalt mal abgesehen (DPMA A13).
Hat das jemand hier gemacht?
Gruß
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo PAMuckl,

also mir sind eine ganze Reihe Leute bekannt, die diesen Weg gegangen sind. Auch eine Karriere dort ist möglich, etwa als Vorsitzende von Beschwerdekammern beim EPA, in leitender Funktion in Alicante oder in einer bekannten Schiedsstelle des DPMA.

Es kommt sicher auf die persönliche Situation und die persönlichen Pläne an.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

PipapoX

Schreiber
Hallo PaMuckl,

es gibt derzeit nur ein paar ehem. Patentanwälte, die ins DPMA gewechselt sind - und alle sind anscheinend glücklich mit der Entscheidung. Das DPMA bietet beste Arbeitsbedingungen, wenn man Freizeit und/oder Job und Familie unter einen Hut bringen muss oder will (wer das nicht muss und nicht will sollte lieber PA bleiben).
 

PipapoX

Schreiber
Das Gehalt ist nach 5 Jahren aber A15, nicht mehr A13. D.h. bei einem Kind ca 4500€ netto + Kindergeld.
Anders als beim EPA wird man direkt und nicht erst in zehn Jahren verbeamtet und bekommt in absehbarer Zeit Home-Office bei sozialen Gründen, z.b. wenn man Kinder hat.
 

thrusty

Schreiber
Zum Einkommen habe ich allerdings folgendes gefunden:

Das verdient Ihr:
Patentprüfer am DPMA werden als Beamte in der Regel nach Bundesbesoldungsordnung A 13 bis A 15 bezahlt – das sind zwischen rund 4.000 und maximal 6.000 Euro brutto.

In Netto kann ich das nicht sagen, aber ich denke nicht, dass es 4500 Euro netto werden. Ggf. mit Zulagen.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Da im DPMA 5 Jahre Berufserfahrung Einstellungsvoraussetzung ist und diese beim Dienstalter angerechnet werden, kann man bei A13 für das Jahr 2020 nach der "Prognose" mit ca. 4700 € oder 4900 € brutto als Einstellungsgehalt rechnen. Auf die regelmäßigen Beförderungen bis A15 kann man vertrauen, wenn man nicht gerade silberne Löffel in der Kantine mitgehen lässt, und kommt dann (entsprechend dem Dienstalter) auf 6000 € bis 7000 € brutto (zzgl. der regelmäßigen Übertragungen der Tariferhöhungen auf die Besoldungstabellen).

Als Abzüge hat man nur die Einkommensteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer); allerdings mit nur geringen "Gestaltungsmöglichkeiten". Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gibt es nicht. Man muss sich (und ggf. die Familie) privat krankenversichern, aber nur zu 30 bzw. 50 % (abhängig vom Familienstand). Den Rest der Arztrechnungen erstattet die "Beihilfe".

Als Pension gibt es (brutto) knapp 70% des letzten Bruttogehalts, allerdings voll versteuert.

Wer sicher ist, dass er für den Rest seines Lebens damit auskommen kann (im Fall einer Scheidung ist das vielleicht gar nicht mehr so viel!) und wem es wichtig ist, dass sein Geld immer pünktlich auf dem Konto ist, dem ist eine Beamten-Karriere zu empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

VisaePatentes

Schreiber
Da im DPMA 5 Jahre Berufserfahrung Einstellungsvoraussetzung ist
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich insbesondere nach § 26 Absatz 3 PatG, wobei dies eine Soll-Vorschrift ist:
Als technisches Mitglied soll in der Regel nur angestellt werden, wer [...]
Von den in § 26 Absatz 3 PatG genannten Anforderungen kann und wird daher abgewichen, wenn dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls geboten erscheint.
Als Pension gibt es (brutto) knapp 70% des letzten Bruttogehalts, allerdings voll versteuert.
Bei ca. 40 Dienst- und/oder ruhegehaltsfähigen Jahren, sonst weniger, nach aktueller Rechtslage.
 
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