Elektronische Einreichung beim DPMA via epoline: Zeichnungen verpixelt

Armin

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

ist es normal, dass elektronisch beim DPMA eingereichte Zeichnungen JPEG-Artefakte haben -- siehe Screenshot einer Ausschnittsvergrößerung:
l71zuhn.png


…selbst dann, wenn vom Inhalt her rein schwarz-weiße Strichzeichnung vorliegen?
 

pak

*** KT-HERO ***
Ist mir noch gar nicht aufgefallen, habe aber vielleicht auch nicht so genau hingesehen ;-). Vielleicht besser so, als dass Pixel verloren gehen. Hast Du einmal beim Amt nachgefragt?


Gruß


pak
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Das sieht ja fürchterlich aus.
Wir nutzen epoline nicht, in welchem Dateiformat werden die Zeichnungen da denn eingereicht? Wie stark hast du die Darstellung vergrößert?
Für Einreichungen beim DPMA ist die Software DPMAdirektPro zu empfehlen. Da werden die Dokumente als PDF eingereicht und zeigen somit keine Artefakte bei Vergrößerung.
 

Armin

GOLD - Mitglied
Der Ausschnitt ist schon um einiges vergrößert, die sichtbaren Pixel dürften 300 dpi entsprechen.

Die Zeichnungen wurden als PDF eingereicht.

An welcher Stelle die Umwandlung der in dem PDF enthaltenen schwarz-weiß-Zeichnungen nach JPEG erfolgte, kann ich im Moment nicht sagen

Ich vermute, dass die epoline-Software diese Umwandlung vor dem Versand durchgeführt hat.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Es ist wohl kaum vorstellbar, dass solche Artefakte zu Problemen mit der Offenbarung führen können. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass die Daten im DPMA so oft (und mit immer wieder neuer Kompression) umgespeichert werden, dass ein Informationsverlust auftritt, der ohne hinreichende Vergrößerung auffallen kann.

Im Gegenteil: Was erst bei Vergrößerung der Zeichnung über DIN A4 hinaus sichtbar wird, gehört m.E. ohnehin nicht zur Offenbarung. Einen Sachverhalt in so winzigen Details zu verstecken, dass er nur mittels Zoom erkennbar ist, dürfte nicht zum gewünschten (?) Ergebnis führen. Aber Rechtsprechung dazu habe ich noch nicht gesehen.

Oder was hätte die Frage sonst mit dem Patentrecht zu tun?
 

Sousse

BRONZE - Mitglied
Kommt drauf an, was Du meinst.

Wir reichen alle unsere Anmeldungen im PDF-Format ein und betten aus EDV-Gründen die Figuren darin im PNG-Format ein. Wir finden das PDF egal ob über DPMAdirekt oder EPO online filing eingereicht, immer mit den eingebetteten PNG-Figuren im DPMAregister.

Allerdings sind die Figuren in der PDF-Veröffentlichungsschrift dann im jpeg-Format eingebettet. Bei unseren Figuren treten da auch regelmäßig Artefakte auf, die wahrscheinlich aus der Konvertierung kommen.

In Bezug auf das Patentrecht finde ich interessant, dass nach der PatV, Anlage2 zu §12 PatV Zeichnungen ... in ... schwarzen ... Linien und Strichen ohne Farben auszuführen sind. Das DPMA hat einige unserer Anmeldungen mit Figuren in Graustufen akzeptiert und veröffentlicht. Das scheint jedoch von der Tagesform der Formalprüfer abzuhängen, denn einige bestehen weiterhin auf echte Schwarz/Weiss-Figuren.
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Vielleicht könnte sich @Armin mal dazu äußern, ob er die JPEG Artefakte als rein ästhetisches Prolem empfindet oder ob rechtliche Bedenken bestehen.

Bei uns sehen die per DPMAdirektPro eingereichten PDF-Ausleitungen aus dem Zeichenprogramm blitzeblank aus. Eine Veröffentlichungsschrift, die digital herausgegeben wurde muss ich auf weit über 1000% vergrößern um solche Stufungen wie im Eingangspost zu erzeugen. Artefakte sind jedoch selbst dann nicht zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hans35

*** KT-HERO ***
In jedem Fall muss man unterscheiden zwischen der Offenbarung und der Weiterverarbeitung der Dokumente.

Für die Frage, was am Anmeldetag offenbart wurde, kommt es auf die Sicht des Fachmanns an, und das ist eine Rechtsfrage, die ggf. gerichtlich geklärt wird; die PatV spielt keine Rolle.

Für die Weiterverarbeitung der Figuren gibt es technische Anforderungen, die sich an der erforderlichen Wiedergabe-Qualität in OS und PS, sowie an der Datenverarbeitung im Massengeschäft orientieren. Hierauf bezieht sich die PatV. Bei Bedarf kann "nachgebessert" werden, um eine Zurückweisung zu vermeiden, sofern der Anmeldungsgegenstand dabei nicht unzulässig erweitert wird.
 

Armin

GOLD - Mitglied
Danke @all, hier besonders @Sousse für die sehr detaillierten Ausführungen zum tatsächlichen Bildformat in den PDF's.

Es scheint, dass wir hier zwar "von weitem" schwarz-weiß aussehende, aber genau genommen an einigen Stellen Graustufen enthaltende Zeichnungen eingereicht haben.

Diese haben möglicherweise die Umwandlung in JPG und die damit verbundenen Artefakte getriggert -- man weiß es nicht.

Ich dachte nur, in den Formatvoraussetzungen von epoline irgendwo gelesen zu haben, dass PDF mit Graustufen überhaupt nicht akzeptiert werden. Aber möglicherweise wurden diese Anforderungen faktisch wieder gelockert, einfach weil es zu oft von Anmelderseite nicht eingehalten wurde.
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Kommt drauf an, was Du meinst.
In Bezug auf das Patentrecht finde ich interessant, dass nach der PatV, Anlage2 zu §12 PatV Zeichnungen ... in ... schwarzen ... Linien und Strichen ohne Farben auszuführen sind. Das DPMA hat einige unserer Anmeldungen mit Figuren in Graustufen akzeptiert und veröffentlicht. Das scheint jedoch von der Tagesform der Formalprüfer abzuhängen, denn einige bestehen weiterhin auf echte Schwarz/Weiss-Figuren.

Vielleicht liegt das auch an einem kleinen Widerspruch in der PatV. In der Anlage 2, Punkt 9 ist aufgeführt, bei welchen Dateiformaten auch Grauschattierungen akzeptiert werden (TIFF mit 8 b/pixel, JPEG mit 256 b/pixel). Auch dann müssen die Kontraste wohl noch groß genug sein, um die verwendeten Grausstufen unterscheiden zu können.
 
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