Larachen-10
Vielschreiber
Liebe "Kandidaten",
nehmen wir mal an, die X habe eine prioritätsbegründende Anmeldung A beim DPMA liegen. Diese möchte die X nun über einen der Patentanwälte P1 / P2 und Prio aus A dem EPA vorlegen.
Der P1 informiert die X darüber, dass es zu einer Rücknahmefiktion kommen könne, da die Anmeldung noch anhängig sei und die Gewährung des Patents ausstehe.
Der P2 schließt die Rücknahmefiktion aus, ist aber nicht der bevorzugte Patentanwalt der X.
Soweit die X informiert ist, kommt es bei einer EP-Anmeldung nicht zu einer Rücknahmefiktion. Hat sich das inzwischen geändert? Käme es dann nicht zu einer Doppelpatentierung?
nehmen wir mal an, die X habe eine prioritätsbegründende Anmeldung A beim DPMA liegen. Diese möchte die X nun über einen der Patentanwälte P1 / P2 und Prio aus A dem EPA vorlegen.
Der P1 informiert die X darüber, dass es zu einer Rücknahmefiktion kommen könne, da die Anmeldung noch anhängig sei und die Gewährung des Patents ausstehe.
Der P2 schließt die Rücknahmefiktion aus, ist aber nicht der bevorzugte Patentanwalt der X.
Soweit die X informiert ist, kommt es bei einer EP-Anmeldung nicht zu einer Rücknahmefiktion. Hat sich das inzwischen geändert? Käme es dann nicht zu einer Doppelpatentierung?