*lach,
das ist ja nun wirklich lustig
. Dass meine Beiträge womöglich von Armin negativ bewertet werden, weil sie nicht seinen Wünschen entsprechen, ist ja noch nachvollziehbar. Dass aber jetzt zumindest zwei Andere anfangen, diese zu bewerten, ist interessant, wenn denn zum Beispiel mein Beitrag vom 17. 12 um „12:15“ (bis auf den Hinweis bei mir 16 III anstelle von 14 III, was den Unterschied im Zeitpunkt, welcher in der Frage nicht genau beschrieben war, widerspiegelt) inhaltlich gleich mit dem Beitrag von Pat-Ente ist, der jetzt mit 3 positiven Bewertungen versehen wurde
. Und dies angesichts der Tatsache, dass Armin in seinem Beitrag durchaus mit gegenüber eine Äußerung gemacht hatte, welche durchaus mal in Hinblick auf §§ 186/187 StGB überdenkenswert wäre (man sollte sich einfach mal die Strafrechtskommentare durchlesen bzw. sich an die Vorlesung zurückerinnern, um ein Gefühl zu bekommen, wenn man normale sachliche Umgangsformen womöglich nicht wirklich verinnerlicht hat
). Damit wurde die „sachliche“ Ebene wohl doch eher von Armin verlassen. Aber sowas muss man anscheinend hinnehmen, während ein Vorbringen, dass man sich vielleicht vorhermal überlegen sollte, was man denn schreibt, nicht akzeptabel zu sein scheint
.
Nur zur Erläuterung meines oben im Bezug genommenen Posts. Mein Ansatz ist wohl meist ein etwas anderer als bei anderen, das gestehe ich ja noch zu. Ich versuche den Fragenden erstmal selber zum Nachdenken zu bringen, weil die Ergebnisse auf die man selber kommt, nach meiner Erfahrung, einen viel weiter führen, als Ergebnisse/Lösungen, die man einfach vorgesetzt bekommt ;-). Im ersten Absatz wies ich den Frager (der schon deutlich länger als ein Jahr hier registriert ist und deshalb eigentlich nicht mehr wirklich ein „Anfänger“ in Bereich des Rechtsaufbaus sein sollte) deshalb auf den Widerspruch in seinen Äußerungen „Freigeben“ und „nicht nach seinem Belieben wirtschaftlich verwerten“ hin. Die beißen sich eindeutig. Daraus sollte für jemanden, der sich wirklich um eine eigene Lösung bemühen möchte, klar werden, dass es wohl nicht wirklich einen sinnvollen Weg gibt, die beiden „Aussagen“ einfach durch Auslegung unter einen Hut zu bringen. Wenn schon sollte folglich dieser Widerspruch durch explizite Regelungen im Gesetz in dem Sinne zu lösen sein, warum ein solcher Widerspruch zulässig ist. Also sollte man einfach mal im Gesetz nachschauen, ob da eine entsprechende Regelung vorgesehen ist, dass in einer Freigabe eine Beschränkung der wirtschaftlichen Verwertung vorgesehen ist/werden kann (weil ohne eine solche explizite Gesetzesgrundlage, würde ja wohl doch eher auch ein kleines Problem in Hinblick auf Art. 14 GG auftreten). Den Hinweis auf das entsprechende Lex Specialis (ArbnErfG) hatte ich (sicherheitshalber) auch noch gegeben und eine Stelle (zugegeben nicht den 14III sondern nur 16III
) angegeben, wo man denn nach der Legitimierung eines solchen Grundrechtseingriffs schauen könnte. Wenn man in das Spezialgesetz reinschaut, sieht man relativ schnell, dass man diesen da nicht wirklich finden wird ;-). Also zumindest mir ist da keiner bekannt. Also ist die Lösung eigentlich relativ schnell zu finden, wenn man selber etwas logisch nachdenkt, zumindest dann, wenn man auch noch auf den offensichtlichen Widerspruch und (nochmals?) auf das Gesetz und sogar noch auf einen dortigen Paragraphen, der genau einen möglichen Grundrechtseingriff legitimiert, hingewiesen wird. Ich hatte dann auch noch zusätzlich den Hinweis gegeben, dass weitere „Klauseln“ in der „Freigabe“, d.h. wenn beispielsweise eine Art „zweiseitiger Vertrag“ zwischen AG und AN anstelle der vorgesehenen „einfachen“ Freigabe nach dem ArbnErfG abgeschlossen würde, wohl recht schnell in den Bereich der groben Unbilligkeit kommen dürfte. Ein solcher Hinweis erschien mir angebracht, da sich ja aus der ursprünglichen Frage nicht ergab, wie denn das „Freigeben“ stattgefunden hatte, so dass in diesem Punkte (neben einigen anderen) nicht wirklich eindeutig war, wohin der Frager eigentlich wollte. Und mehr als ein solcher Hinweis war ja auch nicht möglich, da ja in der Frage keinerlei Hinweis auf einen Inhalt eines solchen „zweiseitigen Vertrag“ gegeben war und gerade keine Sachverhaltsquetsche gemacht werden sollte. Für jemanden, der sich auch nur etwas bemühen möchte, selber seine Frage zu beantworten, war es also nach meinem Verständnis mit einer geringen eigenen Überlegung klar, wie er denn seine eigene Frage zu beantworten hat. Dieser Post war somit als Hilfestellung zur Selbsthilfe gedacht und formuliert. Dass diese Hilfestellung womöglich nicht von allen „verstanden“ wird, kann ich ja noch nachvollziehen. Dann würde ich aber etwas wie eine Nachfrage erwarten, was damit gemeint sei, oder wie einem das weiterhelfen soll. Eine solche Nachfrage wäre ja OK und dann kann man durchaus darüber reden, ob noch weitere Hilfestellungen kommen. Ich bin ja durchaus gerne bereit meinen Senf etwas zu erläutern ;-). Aber als Antwort darauf mit einer blanken Unterstellung zu beginnen, ist weder zielführend für die Lösung der eigenen Frage noch im täglichen Zusammenleben. Das Vorgehen sollte der Fragende womöglich nochmal überdenken ;-).
Und alle die meinen obigen Post als nicht hilfreich eingestuft haben, sollten vielleicht nochmal darüber nachdenken, ob sie nicht vielleicht etwas zu sehr auf passives „Lösung vorgeworfen bekommen wollen“ als auf etwas in Richtung Hilfe zur Selbsthilfe und Verständnis aus sind ;-). Insbesondere angesichts der Tatsache, dass ja der Post offensichtlich dem Fragenden ausreichend war, um die Konsequenz für seine Frage zu erschließen ;-). Aber leider kam da halt erst einmal die grobe Unterstellung vorab ;-). Logisch betrachtet sind die „Bewerter“ somit augenscheinlich weniger zur Interpretation fähig, wie der Fragesteller selber ;-).
So jetzt bin ich auf die weiteren "negativen Bewertungen" gespannt
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