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  1. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Kann bitte evtl. mal jemand den geneigten Leser aufklären, welche Rolle hier die Begriffe "klassisch" und "Schrödinger" spielen? Es geht doch wohl kaum um quantenmechanische Zustände der Anmeldung.
  2. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    @Lysios (zu #74) Das Beispiel sollte nur zum Ausdruck bringen, dass in EP1 und EP3 ein Gegenstand mit den Merkmalen A+B beansprucht wird und in EP2 eine andere Erfindung mit den Merkmalen A+B+C, so dass in EP2 auch der Gegenstand A+B offenbart ist. Nur in diesem Sinne geht die Erfindung in der...
  3. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Einfach deshalb, weil es für mich ein "Normalfall" ist, dass man nach einer Anmeldung eine weitere einreicht, die von derjenigen, die zuvor angemeldet wurde, als Stand der Technik ausgeht. Du erwartest hoffentlich nicht, dass ich Beispiele bringe, die nicht passen. Na ja, das wissen wir ja...
  4. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    @Lysios Das ist die (in meinen Augen auch völlig zutreffende) Begründung für § Abs. 5 PatG, also für die Rücknahmefiktion. Dass es überhaupt den § 40 PatG gibt, hat aber den Sinn, dass der Anmelder, der seine Prio-Anmeldung in DE einreicht (und dann den Erstbescheid in der 8-Monatsfrist...
  5. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    @Fip Wer EP1 als Prioanmeldung einreicht, wird schon deshalb eine EP3 nachreichen wollen, um Jahresgebühren zu sparen (die werden in EP3 immer erst ein Jahr später fällig, als wenn er gleich EP1 durchzieht) und um die Laufzeit des Patent (ab AT der EP1 gerechnet) um ein Jahr zu verlängern; es...
  6. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Wenn eine Anmeldung (EP1) kurz nach dem AT zurückgenommen wird, dann kann man trotzdem aus ihr die Priorität (in EP3) in Anspruch nehmen; das lernt jeder Kandidat in den ersten Monaten. Aber wer hat schon davon gehört, dass das eine Falle ist, wenn derselbe Anmelder in einer anderen Anmeldung...
  7. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    @Fip 87(1) gewährt das Prioritätsrecht aus EP1, und das kann der Anmelder in EP3 beanspruchen, auch wenn EP1 kurz nach dem Anmeldetag zurückgenommen wird. Nun passiert es aber, dass (derselbe) Anmelder in der Zwischenzeit eine Anmeldung EP2 einreicht, in der er, aus welchen Gründen auch immer...
  8. H

    UPC - Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Ich werde bezüglich der Weiterentwicklung von Europa eher skeptisch, und das ist mal wieder so ein Trümmerteil. Mich erschreckt, wenn ich sehe, mit welcher Begeisterung in den letzten Tagen einige Länder (allen voran Polen, Ungarn und Tschechien) ihre Grenzen geschlossen haben, anstatt dass...
  9. H

    Bezugnahme auf Figuren in der Beschreibungseinleitung

    Gemäß R42(1)e sollen die Figuren die Erfindung erläutern, nicht aber den Stand der Technik. Den kann sich jeder besorgen, und er wird es in der Regel auch tun und sich dort die Zeichnungen anschauen. Ich halte daher Figuren zur Erläuterung des Stands der Technik für überflüssig. Soweit Merkmale...
  10. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    @FIP Es ist unbestritten, dass "das Prioritätsrecht in materiellrechtlicher Hinsicht überhaupt existieren" muss. Die Frage ist jedoch, ob hieraus allein bereits folgt, dass die EP1 "bestehenbleibende Rechte" bewirkt, so dass eine zwischengeschaltete Anmeldung (EP2) nicht mehr Erstanmeldung...
  11. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Regel 52 bedeutet doch, dass das Recht auf Inanspruchnahme der Priorität aus EP1 erst nach 16 Monaten untergeht, egal, wann EP1 zurückgenommen wird und was mit der EP2 ist, und insofern zu einem einem "bestehenbleibenden Recht" aus EP1 führen kann.
  12. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Die Art und Weise, wie du deine Enttäuschung über meine Antwort äußerst, wird hoffentlich trotzdem den einen oder anderen motivieren, sich die Mühe zu machen, jetzt "richtig und gründlich" nach der Antwort auf deine Fragen zu recherchieren. Sicher bin ich aber auch in dieser Frage nicht.
  13. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Mehr hab ich da nicht. Die Sache ist m.E. auch so exotisch, dass ich da nicht großartig nach Rechtsprechung suchen und allgemein gültige Aussagen (Zeitpunkt der Festlegung) erwarten würde. Da könnten ja immer noch Ausnahmen (Wiedereinsetzung u.ä.) auftauchen. Normaler Weise wird jemand, der EP1...
  14. H

    EPÜ Erste Anmeldung - Allgemein

    Bei Bremi heißt es, "sie (die ältere Anmeldung, also EP1) darf bis zu diesem Zeitpunkt (Anmeldetag EP2) nicht öffentlich ausgelegt worden sein". In BeckOK bedeutet "Eine Veröffentlichung (von EP1) nach dem Anmeldetag der jüngeren ersten Anmeldung (EP2) ist unschädlich." Das ist damit...
  15. H

    EPÜ Erste Anmeldung - Allgemein

    Was soll bezüglich des Zeitpunkts welcher Veröffentlichung widersprüchlich sein? Im übrigen: Die "First zur Inanspruchnahme einer Priorität aus EP1" in Beitrag #17 ist die Frist aus Regel 52(2), das kann man wohl kaum missverstehen. Denn die Inanspruchnahme erfolgt ja erst durch eine...
  16. H

    EPÜ Erste Anmeldung - Allgemein

    Nur, wenn du unter Priofrist die 16monatige Frist für das Einreichen einer Prioritätserklärung verstehst, die ab dem AT der EP1 zählt. Wenn die Anmeldung EP3 später als 12 Monate nach EP1 eingereicht ist, kann in der EP3 nicht mehr die Priorität aus der EP1 in Anspruch genommen werden. Eine zur...
  17. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Nein. Sobald EP2 oder EP3 die Priorität aus EP1 in Anspruch nimmt (d.h. sobald dort eine Prioritätserklärung mit allen erforderlichen Angaben zu EP1 eingereicht ist), ist EP1 Erstanmeldung. Geschieht das nicht und ist die Frist dafür abgelaufen, so ist EP2 Erstanmeldung; vorher ist die Sache...
  18. H

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Gemäß R139 betrifft die Frage, ob Fehler offensichtlich sind, nur Beschreibung, Ansprüche und Zeichnung. Dies deshalb, weil die Offenbarung der Erfindung nicht geändert werden darf. Andere Angaben sind davon nicht betroffen. Ein anderer Problemkreis ist der, dass Anträge ggf. ausgelegt werden...
  19. H

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Bei der Prioritätserklärung geht es nicht um offensichtliche Fehler. Entweder wurde eine Anmeldung hinterlegt, die mit den in der Prioritätserklärung gemachten Angaben übereinstimmt (und auch die Anmelderidentität bzw. der Rechtsübergang ist korrekt), dann ist diese Prioritätserklärung wirksam...
  20. H

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Nach meiner Auffassung kann man eine Prioritätserklärung, die alle an sie zu stellenden Anforderungen erfüllt, nicht durch eine "Berichtigung" rückwirkend ungeschehen machen, sondern nur ex nunc auf diese Priorität verzichten. Anders wäre es bei der Berichtigung eines Zahlendreher im...
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