Hier hat ja DE1 und DE2 jeweils denselben Anmeldegegenstand A, der ja auch Gegenstand der Nachanmeldung sein soll. Die Prio von DE2 erst im August 2020 in Anspruch zu nehmen, ist gefährlich, weil DE2 für alles, was schon in DE1 offenbart ist, nicht die erste Hinterlegung ist und DE1 ja...