Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo...
Folgender Fall:
Erfinder A meldet Anmeldung P0 an.
Erfinder A meldet Anmeldung P1 an, die die Prio von P0 in Anspruch nimmt (selbe Erfindung).
Erfinder A überträgt sein Patent auf Firma B (mit dem Priorechten etc.).
Firma B meldet eine PCT an und beansprucht die Prio von P1 (selbe Erfindung).
Frage: Hält die Prio ?
M.E. nein, da es sich nicht um die erste Anmeldung handelt, aber ich habe keine Rechtsprechung dazu gefunden. Gründe:
Das Problem der ersten Anmeldung tritt ja auf, wenn Erfindungsidentität und Anmelderidentität (oder Rechtsnachfolger) gegeben ist. Erfindungsidentität sei vorausgesetzt.
Hätte A nicht übertragen sondern serlber die PCT angemeldet, wäre der Fall klar. Firma B ist durch die Übertragung Rechtsnachfolger von A, so dass auch für Frma B die P0 und nicht die P1 die erste Anmeldung ist.
Es kann doch nicht sein, dass ich durch eine einfache Konstruktion mit einer Übertragung hier das Recht aushebele, oder ???
Hat hier jemand was parat ??
Beste Grüße
Ah-No Nym
Folgender Fall:
Erfinder A meldet Anmeldung P0 an.
Erfinder A meldet Anmeldung P1 an, die die Prio von P0 in Anspruch nimmt (selbe Erfindung).
Erfinder A überträgt sein Patent auf Firma B (mit dem Priorechten etc.).
Firma B meldet eine PCT an und beansprucht die Prio von P1 (selbe Erfindung).
Frage: Hält die Prio ?
M.E. nein, da es sich nicht um die erste Anmeldung handelt, aber ich habe keine Rechtsprechung dazu gefunden. Gründe:
Das Problem der ersten Anmeldung tritt ja auf, wenn Erfindungsidentität und Anmelderidentität (oder Rechtsnachfolger) gegeben ist. Erfindungsidentität sei vorausgesetzt.
Hätte A nicht übertragen sondern serlber die PCT angemeldet, wäre der Fall klar. Firma B ist durch die Übertragung Rechtsnachfolger von A, so dass auch für Frma B die P0 und nicht die P1 die erste Anmeldung ist.
Es kann doch nicht sein, dass ich durch eine einfache Konstruktion mit einer Übertragung hier das Recht aushebele, oder ???
Hat hier jemand was parat ??
Beste Grüße
Ah-No Nym