Nun ja.
Wenn es nur eine mündliche Unterredung mit dem Nachbarn gab, dürfte es B aber ziemlich schwer fallen, zu beweisen, dass A von der Aufforderung zur Räumung des Balkons wusste. Ich nehme mal an, dass es in dem Gebäudekomplex nicht nur einen Nachbarn gibt, so dass B schon sämtliche...