jopatent
SILBER - Mitglied
Hallo,
ist es eigentlich eine gute Strategie, mehrere Erfindungen unter einem vermutlich nicht gewährbaren "Dachanspruch" zusammenzufassen? Wenn man den Stand der Technik auf einem Gebiet gut kennt und für den "Dachanspruch" im Grunde auch schon das tödkliche Dokument kennt, kann es doch sein, dass der Prüfer dieses nicht auffindet und ein Patent mit dem "Dachanspruch" erteilt. Sollte das tödliche Dokument in einem möglichen Einspruchsverfahren genannt werden, kann man aus dem "Dachanspruch" doch noch immer mehrere unabhängige Ansprüche machen. Beispiel:
1. (Dachanspruch) Merkmal A
2. (erste Erfindung) nach Anspruch 1, Merkmal B
3. (zweite Erfindung) nach Anspruch 1, Merkmal C
4. (dritte Erfindung) nach Anspruch 1, Merkmal D
wird zu
1. (erste Erfindung) Merkmale A + B
2. (zweite Erfindung) Merkmale A + C
3. (dritte Erfindung) Merkmale A + D
Da die Einheitlichkeit nach Patenterteilung keine Rolle mehr spielt hat man auf diese Weise drei Erfindungen mit nur einer Patentanmeldung bzw. einem Patent geschützt, so dass die Kosten für zwei weitere Anmeldungen/Patente (Anmeldekosten, Jahresgebühren etc.) entfallen.
Sollte das tödliche Dokument bereits im Prüfungsverfahren genannt werden, so kann man ja immer noch teilen.
Ist das eine Strategie, die Ihr empfehlen würdet? Habe ich etwaige Nachteile dieser Vorgehensweise übersehen?
Danke
jo
ist es eigentlich eine gute Strategie, mehrere Erfindungen unter einem vermutlich nicht gewährbaren "Dachanspruch" zusammenzufassen? Wenn man den Stand der Technik auf einem Gebiet gut kennt und für den "Dachanspruch" im Grunde auch schon das tödkliche Dokument kennt, kann es doch sein, dass der Prüfer dieses nicht auffindet und ein Patent mit dem "Dachanspruch" erteilt. Sollte das tödliche Dokument in einem möglichen Einspruchsverfahren genannt werden, kann man aus dem "Dachanspruch" doch noch immer mehrere unabhängige Ansprüche machen. Beispiel:
1. (Dachanspruch) Merkmal A
2. (erste Erfindung) nach Anspruch 1, Merkmal B
3. (zweite Erfindung) nach Anspruch 1, Merkmal C
4. (dritte Erfindung) nach Anspruch 1, Merkmal D
wird zu
1. (erste Erfindung) Merkmale A + B
2. (zweite Erfindung) Merkmale A + C
3. (dritte Erfindung) Merkmale A + D
Da die Einheitlichkeit nach Patenterteilung keine Rolle mehr spielt hat man auf diese Weise drei Erfindungen mit nur einer Patentanmeldung bzw. einem Patent geschützt, so dass die Kosten für zwei weitere Anmeldungen/Patente (Anmeldekosten, Jahresgebühren etc.) entfallen.
Sollte das tödliche Dokument bereits im Prüfungsverfahren genannt werden, so kann man ja immer noch teilen.
Ist das eine Strategie, die Ihr empfehlen würdet? Habe ich etwaige Nachteile dieser Vorgehensweise übersehen?
Danke
jo