Ich fürchte, da ist etwas verknotet. Dass die fragliche Bedingung (das Naheliegen) nicht vorliegt, ist doch die Bedingung für die Erteilung, nicht für die Zurückweisung.
Mit der Fiktion "gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend" wird dem Prüfer bzw. dem Einsprechenden die Beweislast...