Es geht um die Erinnerung, die ja gemäß § 64 (1) dann zulässig ist, wenn mit Ihr ein Beschluss eines Beamten des gehobenen Dienstes (anstelle eines Prüfers) angefochten wird.
Wie erkenne ich, ob derjenige, der den Beschluss unterschreibt, ein Beamter des gehobenen Dienstes oder ein Prüfer ist...