P
Plempi
Guest
Annahme:
DE-Teil eines EP-Patents wurde validiert. Im Anschluss wird festgestellt, dass erhebliche Mängel in der Übersetzung vorhanden sind.
Frage:
Könnten erhebliche Mängel noch im Rahmen der "Korrektur" behoben werden oder müsste erneut validiert werden? Ist eine erneute Validierung überhaupt möglich und wenn ja, bis zu welchem Verfahrenspunkt?
Danke für die Beiträge zur Klärung.
DE-Teil eines EP-Patents wurde validiert. Im Anschluss wird festgestellt, dass erhebliche Mängel in der Übersetzung vorhanden sind.
Frage:
Könnten erhebliche Mängel noch im Rahmen der "Korrektur" behoben werden oder müsste erneut validiert werden? Ist eine erneute Validierung überhaupt möglich und wenn ja, bis zu welchem Verfahrenspunkt?
Danke für die Beiträge zur Klärung.