Mir fällt dazu gleich ein, dass die ältere Anmeldung, die die Prioität begründen würde, möglicherweise der neuen Anmeldung, die die Priorität nun nicht mehr in Anspruch nimmt, nun als neuheitsschädlich entgegensteht.
Nach §3 Abs 2 können auch noch nicht veröffentlichte Anmeldungen...