Anerkennungsjahr

P

Patentarius

Guest
Was das vorstehende Statement anbetrifft, so gibt es sehr wohl "Ausnahmen"!

So ist mir eine Patentanwältin mit erstem Staatsexamen in Jura bekannt, die sich ihre Pflichtpraktika und Diplomarbeit (Chemie) als praktische Tätigkeit anerkennen ließ.

Weiterhin kenne ich eine Kandidatin (Biochemie), die ebenso vorgegangen ist und auch direkt nach dem Diplom zur Ausbildung zugelassen wurde.

Es ist also durchaus möglich direkt nach dem Studium mit der Ausbildung zu beginnen!!!
 
M

mal ein Gast

Guest
Mir ist nicht ganz klar, wieso so getan wird, als hätte der Anfragende keine Chance... denn das DPMA gibt hier
http://www.dpma.de/infos/panwalt/panwalt30.html
ausdrücklich an:

"Zur Anerkennung führen in der Regel:

1. Praktika während des Studiums und Tätigkeiten für die Diplomarbeit, soweit manuell/experimentell gearbeitet wurde und sie außerhalb der Universität abgeleistet wurden (auch im Ausland),"

Eine Diplomarbeit in der Industrie zählt wohl unter "Tätigkeiten für die Diplomarbeit ....außerhalb der Universität", oder sieht das jemand anders?

Ich würde es versuchen.
 
U

Unparteiischer

Guest
Hallo,

ja das ist alles ein wenig suspekt. Vor allem, dass sich Leute hier im Forum ausgeben, als würde Sie über solche Anträge entscheiden und dabei kennen Sie wohl selbst nicht einmal die gesetzliche Lage, siehe:

http://www.dpma.de/infos/panwalt/panwalt30.html

Ich persönlich würde meine, dass das das Einzig peinliche ist. Ich stelle mir nur mal vor, Sie hätten da angerufen, um sich zu informieren und die hätten dann Ihnen gesagt: "Nein, das ist auf gar keinen Fall möglich". Dabei sieht die Lage ganz anders aus, und Sie hätten ein Jahr "umsonst" verschwindet, da Sie Berufserfahrung gesammelt hätten, die nicht unbedingt nötig gewesen wäre ( obwohl schaden tut Sie nie).

Naja, insgesamt würde ich Sagen, gut dass es dieses Forum gibt. Nur mit der Bitte in Zukunft an alle, nicht immer so abwertend zu antwortet. Das ist allerdings im gesamten Forum ein Riesen Problem.

Gruss

Der Unparteiische
 

Patman

GOLD - Mitglied
Unparteiischer schrieb:
Naja, insgesamt würde ich Sagen, gut dass es dieses Forum gibt. Nur mit der Bitte in Zukunft an alle, nicht immer so abwertend zu antwortet. Das ist allerdings im gesamten Forum ein Riesen Problem.
Ganz meine Meinung!
 
P

Plempi

Guest
Nebenbei, von Betrugsversuch sehe ich da nichts: " ... (u.a.) Diplomarbeit ...".

In der oben zitierten Stelle vom DPMA kann ich ein wichtiges und hier im Forum einige Male angesprochenes Erfordernis absolut nicht herauslesen, nämlich dass man für die Anerkennung der praktisch-technischen Tätigkeit entlohnt werden musste. Lediglich eine genaue Beschreibung der Tätigkeit und die damit verbrachten Stunden sind beschrieben.

Des weiteren würde mich interessieren, was bei verlängerten Diplomarbeiten passiert. Die von der Uni vorgesehenen 6 Monate sind bekanntlich nicht anerkennbar. Eine Verlängerung von 3 Monaten ist aber untsreitig eine zusätzliche praktisch-technische Tätigkeit, vorausgesetzt man hat in der Zeit davor voll durchgearbeitet.
 
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