A
Andreas
Guest
Wahrscheinlich ist es so selbstverständlich, dass es nirgends explizit erwähnt wird:
Als Stand der Technik zur Begründung des Formsteineinwandes kann nur vorveröffentlichter Stand der Technik herangezogen werden, oder sehe ich das falsch?
Argument für den Formsteineinwand ist ja, dass die Verletzungsform im Hinblick auf den Stand der Technik nicht patentfähig gewesen wäre.
Als Stand der Technik zur Begründung des Formsteineinwandes kann nur vorveröffentlichter Stand der Technik herangezogen werden, oder sehe ich das falsch?
Argument für den Formsteineinwand ist ja, dass die Verletzungsform im Hinblick auf den Stand der Technik nicht patentfähig gewesen wäre.