Nachveröffentlichter SdT für Formsteineinwand???

A

Andreas

Guest
Wahrscheinlich ist es so selbstverständlich, dass es nirgends explizit erwähnt wird:

Als Stand der Technik zur Begründung des Formsteineinwandes kann nur vorveröffentlichter Stand der Technik herangezogen werden, oder sehe ich das falsch?

Argument für den Formsteineinwand ist ja, dass die Verletzungsform im Hinblick auf den Stand der Technik nicht patentfähig gewesen wäre.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Theoretisch kann man auch nachveröffentlichten Stand der Technik heranziehen kann, der die Verletzungsform neuheitsschädlich trifft. Es geht ja nur darum zu beweisen, dass die Verletzungsform zum Priodatum nicht patentfähig war oder sogar zum Stand der Technik gehörte und damit definitiv nicht im Schutzbereich des verletzten Patents liegt.

Allerdings kommt man in der Praxis dann wohl vom Regen in die Traufe, da gleich die nächste Klage aus dem zitierten Patent droht. Aber was schert einen dann das Geschwätz von gestern....
 
G

GAST_DELETE

Guest
Horst schrieb:
Allerdings kommt man in der Praxis dann wohl vom Regen in die Traufe, da gleich die nächste Klage aus dem zitierten Patent droht. Aber was schert einen dann das Geschwätz von gestern....
Stand der Technik ist nicht gleich Patent!
 

Patman

GOLD - Mitglied
Ich würde da differenzieren.

Siehe Schulte § 12 Rdn 64.
Vorraussetzung für das Greifen des Formstein-Einwandes ist es, dass die angegriffenene Ausführungsform in dem für die Beurteilung des Klagepatents maßgeblichen Sdt vorweggenommen ist (1.) oder sich aus diesem Stand der Technik naheliegend ergibt (2.)

Also m.E. 2 Möglichkeiten:
  • Dein Formsteineinwand basiert auf SdT, der Deine Verletzungsform NEUHEITSSCHÄDLICH treffe würde, wenn Du sie denn zum Patent angemeldet hättest. In diesem Fall ist der nachveröffentlichte SdT relevant (analog § (2) PatG)
  • Dein Formsteineinwand basiert auf SdT, der Deine Verletzungsform in NAHELIEGENDER WEISE treffen würde, wenn Du sie denn zum Patent angemeldet hättest. In diesem Fall ist auch der nachveröffentlichte SdT NICHT relevant (analog § 3 Satz 2 PatG).
Soweit Patmans Einschätzung, bin auf weitere Meinungen gespannt, interessantes Thema.
 
A

Andreas

Guest
@Patman

ja, so würde ich es auch sehen, wobei ich die 1. Variante noch gar nicht in Erwägung gezogen hatte.
 
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