Kosten der Ausbildung

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo,
ich lese in diesem Forum immer wieder, dass viele Kanzleien ihren Kandidaten "Hagen bezahlen". Was genau ist damit gemeint? Was für Kosten kommen überhaupt auf einen Kandidaten zu und ist es üblich, dass diese Kosten von der ausbildenden Kanzlei getragen werden?
Danke für alle Antworten
 
R

Robby

Guest
Nachdem ich hier heute abend mehr Beiträge schreibe, als sonst in einem Monat, auch dazu:

Hagen: ergänzendes Studium, verpflichtend. Kosten: Studiengebühren (??€) + Fahrtkosten (2*) und Unterkunft für insgesamt 2 Wochen (~1200€??)

Literatur: Kommentare (einige hundert €) + TaBu (nur fürs Amtsjahr: ~300€) und ein bischen Schönfelder.

Freigestellt werden sollte man für Hagen (2 Wochen) und fürs LG-Praktikum (8 Nachmittage bis 16 volle Tage, je nach Gericht, ggf. Fahrtkosten) und natürlich für die Arbeitsgemeinschaften.

Alles davon ist großzügig (es gibt genug Kanzleien, die das so handhaben und ich finde es auch richtig), aber der Großteil muss drin sein. Wenn da rumgeknausert wird, würde ich hellhörig werden.
 
S

Steuersünder

Guest
Robby schrieb:
Hagen: ergänzendes Studium, verpflichtend. Kosten: Studiengebühren (??€) + Fahrtkosten (2*) und Unterkunft für insgesamt 2 Wochen (~1200€??)
Das Studium kostet ca. 1000 EUR für 4 Semester als Kandidat, sonst ca. 2300 EUR. Die Unterkunft im Arkadeon ca. 2*7*85 EUR= ca. 1200 EUR.

Robby schrieb:
Literatur: Kommentare (einige hundert €) + TaBu (nur fürs Amtsjahr: ~300€) und ein bischen Schönfelder.
Schönfelder reicht für Hagen und die Einsendeaufgaben völlig. Bloß keine Kommentare, die reichen wie das TaBu erst im Amtsjahr. TaBu kostet für Kandidaten nur ca. 100 EUR.

Robby schrieb:
Freigestellt werden sollte man für Hagen (2 Wochen) und fürs LG-Praktikum (8 Nachmittage bis 16 volle Tage, je nach Gericht, ggf. Fahrtkosten) und natürlich für die Arbeitsgemeinschaften.
Wichtig: Die Formulierung "freigestellt" sagt nichts darüber aus, ob unbezahlt oder bezahlt. Ausdrücklich vereinbaren!
 
R

Robby

Guest
Das TaBu kostet inzwischen während des Amtsjahres etwa 300 Euro, wegen der in den 8 Monaten erscheinenden Nachlieferungen... Und das ca.100€-Angebot schließt auch die Verpflichtung zu einem Jahr Nachlieferungen ein. Die Kommentare braucht man mE auch zur Arbeit beim Ausbilder, und da kenne ich durchaus Fälle, bei denen sich die Kandidaten Kommentare selbst bezahlen mussten. Da kann ich nur empfehlen: Vorher ansprechen. (wie beim Freistellen, Danke für den Hinweis).
 

Horst

*** KT-HERO ***
Nur mal so als Nebenfrage, habt Ihr in Euren Kanzleien keine Bibliothek?

Ich habe mir zwar auch einige Kommentare privat gekauft, die stehen aber bei mir zu Hause im Regal und ich nutze sie nur privat.

Wenn ich in der Kanzlei einen Kommentar brauche, gehe ich in die Bibliothek und schaue dort nach. Genauso verhält es sich mit Kommentaren, die ich für die Ausbildung benötige, aber privat nicht besitze.

Streng genommen bräuchte ich also keine "Privatkommentare", da alle Rechtsliteratur frei in der Kanzlei für alle zugänglich ist.

Ist das bei Euch nicht so?
 
U

u. n. own

Guest
Horst schrieb:
Nur mal so als Nebenfrage, habt Ihr in Euren Kanzleien keine Bibliothek?
Schon, aber was nützt das, wenn die Kommentare laufend beim Anwalt stehen, der sie dringend für seine Fälle braucht...?
 
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