Master of Laws vor der Ausbildung?

Mike

Schreiber
Hallo,

ist es sinnvoll, vor der Ausbildung (zum Beispiel während der Phase der technischen Berufspraxis) einen Abschluss als Master of Laws (Llm.) mit Schwerpunkt Intellectual Property zu erwerben, etwa in Grossbritannien? Wie wichtig sind allgemein (juristische) Vorkenntnisse zum gewerblichen Rechtsschutz?

Vielen Dank für hilfreiche Anworten, M.
 
U

u. n. own

Guest
Hallo Mike,

über dieses Thema kann man geteilter Meinung sein. Ich denke, dass die spezifischen Rechtskenntnisse zum gewerblichen Rechtsschutz (als Vorkenntnisse vor dem Beginn der Ausbildung!) weniger wichtig sind als allgemeine juristische Kenntnisse und das juristische Denken. Da ich nicht weiß, ob die von Dir angesprochenen Studiengänge dies angemessen vermitteln (insbesondere im Hinblick auf die Eigenheiten des deutschen Rechtssystems), erlaube ich mir Skepsis.

Auf der anderen Seite - es wird nicht schaden.
 

Patman

GOLD - Mitglied
u. n. own schrieb:
es wird nicht schaden.
Ich denke eher, dass es schaden wird. Denn Du wirst Zeit und Geld aufwenden müssen.

Tiefe Einblicke in den gewerbl. Rechtschutz wird der LLM nicht bringen.

Das, was Du an "normalem Jura" als PA benötigst, bekommst Du in Hagen vermittelt. Wenn Du nun den LLM machst, musst Du Hagen vermutlich trotzdem machen (bitte um Korrektur, falls ich da falsch liege).

Also, wenn Du den LLM machst, machst Du manches zu viel und manches doppelt. Hagen wird aber sicherlich dadurch etwas einfacher.

Im Prinzip ist das das gleiche Überlegung, ob Du vor dem Ing-Studium noch eine KFZ-Mechaniker Lehre davorhängst. Kann nicht schaden, bringt aber sicherlich nicht so viel als dass es m.E. angebracht wäre.

Also wenn Du Bock drauf hast und ein besserer Jurist als die üblichen PAs werden willst, dann mach es. Wenn Du nur hoffst, es es nützt Dir in der Kandidatenzeit und auch später, lass es.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hagen muss jeder absolvieren, der kein 1. Juristisches Staatsexamen bestanden hat.

Bei einem LL.M in UK, CZ, oder FR glaube ich kaum an Doppellernen, aber der einzige Vorteil ist der Titel für die Visitenkarte. Den kannst Du aber erst sinnvoll einsetzen, wenn Du deutsche und europäische Prüfung bestanden hast. Bis dahin ist es ein weiter Weg. Deshalb lohnt es sich nur, den LL.M hinterher zu machen.

Dann bietet Hagen aber wiederum einen eigenen LL.M., der für Dich dann aber sicher mehr wert ist, als jeder andere LL.M.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hagen muss jeder absolvieren, der kein 1. Juristisches Staatsexamen bestanden hat.
Da bin ich nochmal gespannt. Das Gesetz verlangt Grundkenntnisse im deutschen Recht und führt dabei eine Aufzählung relevanter Fächer auf (e.g. Arbeitsvertragsrecht, BGB, Verfassungsrecht, etc.). Insbesondere durch die Neuordnung der Fächer mit Bachelor und Master ist es fraglich, ob nicht ein deutscher Bachelor in Jura ausreichen dürfte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein solcher Bachelor ein Abschluss ist (bitte keinen Streit darüber) und mehr umfasst als das begleitende Patentanwaltsstudium in Hagen.

Gruß

Alex
 
N

Nick

Guest
Alex:jura schrieb:
Das Gesetz verlangt Grundkenntnisse im deutschen Recht und führt dabei eine Aufzählung relevanter Fächer auf (e.g. Arbeitsvertragsrecht, BGB, Verfassungsrecht, etc.).
Korrekt, aber nicht vollständig. Du solltest Dich noch darin üben, das Gesetz (bzw. alle einschlägigen) genau zu lesen, s. u.

Alex:jura schrieb:
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein solcher Bachelor ein Abschluss ist (bitte keinen Streit darüber) und mehr umfasst als das begleitende Patentanwaltsstudium in Hagen.
Abgesehen davon, dass zumindest in einiger Hinsicht nicht unstreitig ist, ob der Bachelor wirklich ein berufsqualifizierender Abschluss ist: Dass er mehr umfasst als Hagen, wage ich zumindest anzuzweifeln. Dort wird jedenfalls kein Wettbewerbs, Kartell- oder Prozessrecht gelehrt. Europarecht vielleicht doch, das weiß ich nicht. Öffentliches Recht ist sehr wahrscheinlich. Ansonsten hat der Bachelor wohl noch Strafrecht zu bieten. Ob das "mehr wiegt" als die obengenannten Fächer, vor allem für einen Patentanwalt, ist doch mehr als fraglich.

Jedenfalls (um auf das Gesetz zurückzukommen) gibt es bereits eine abschließende und eindeutige Regelung, § 7, III, V PAO:

(3) Der Bewerber muß die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor durch
ein Studium im allgemeinen Recht an einer Universität ergänzen. Das Studium soll sich
auf diejenigen Rechtsgebiete erstrecken, die ein Patentanwalt oder Patentassessor
neben dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes kennen muß; es muß Kenntnisse der
Grundzüge auf den Gebieten Vertragsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Wirtschaftsrecht,
gerichtliches Verfahrensrecht, Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und
Europarecht vermitteln. Das Studium ist mit einer Prüfung abzuschließen.

(5) Ein besonderer Studiengang im allgemeinen Recht, der für die Ausbildung von
Bewerbern für den Beruf des Patentanwalts oder Patentassessors eingerichtet ist,
erfüllt die Voraussetzungen des Absatzes 3 nur, wenn der Präsident des Patentamts
dies festgestellt hat
. Er holt vor seiner Entscheidung die Stellungnahme des
Vorstandes der Patentanwaltskammer ein. Die Entscheidung ist im "Blatt für Patent-,
Muster- und Zeichenwesen" bekanntzugeben.


Ich gehe mal davon aus, dass der Präsi nicht ohne Grund bisher nur Hagen als tauglich festgestellt hat. Zumal die Kammer vorher befragt wird und die sicher keinen Nebenbuhler mag.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Na dann Mal einen Hinweis, dass auch Sie sich erstamal richtig informieren sollten bzw. Normen lesen sollten.

Zum Curriculum Bachelor of Laws an der Fern Uni Hagen:
Also, ZPO wir gelehrt und zwar im umfangreichsten Modul BGB III (8 SWS, Namen sind Schall und Rauch, auf den Inhalt kommt es an). Weiterhin wird Kartellrecht und Wettbewerbsrecht gelehrt (in Unternehmensrecht II).
Zudem kann der Präsident viel entscheiden, jedoch kann jede Entscheidung einer richterlichen Überprüfung zugeführt werden. Dabei sehe ich sowohl den Wortlaut des Gesetzes erfüllt, als auch das was man theleologische Reduktion nennt.
Zudem könnte spätesten durch das Absolvieren eines Masters diese Lücken gefüllt werden.

Viel Spass damit.
In wenigen Jahren werden wir sehen, ob der Studiengang als zulässig erachtet wird, da ich diesen Studiengang zur Zeit absolviere und dann den Antrag zur Zulassung zum Patentanwalt stellen werde (der achtjährige Weg).

Gruß

Alex
 
G

gast2000

Guest
Alex:jura schrieb:
als auch das was man theleologische Reduktion nennt.

In wenigen Jahren werden wir sehen, ob der Studiengang als zulässig erachtet wird, da ich diesen Studiengang zur Zeit absolviere und dann den Antrag zur Zulassung zum Patentanwalt stellen werde (der achtjährige Weg).
Ähem, ich weiß, dass es unschön ist, sich über Tippfehler auszulassen, aber der hier ist gut: Meinst Du "theologische Reduktion" (im Sinne von: "Bedenke, Mensch, dass Du Staub bist") oder "teleologische Reduktion" (von griechisch telos, Ziel)?

Du hast auch sicher recht mit der Feststellung, dass in ein paar Jahren diese Diskussion obsolet sein wird, weil dann die neuen Studiengänge etabliert sein werden. Ja. Aber erst dann.

Ich wünsche Dir selbstverständlich allen nur denkbaren Erfolg; aber bei Deiner Argumentation ist zunächst der Wunsch der Vater des Gedankens...

(Beiläufig: Wir entfernen uns von der Ausgangsfrage.)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
natürlich teleologische (Sinn und Zweck) Sorry.

Die Ursprungsfrage bezog sich auf ein Studium (gewerblicher Rechtschutz), welches eventuell zuvor absolviert werden soll/kann.

Darauf zielte meine Anregung ab. Vielleicht nicht im Sinne von Studium des gewerblichen Rechtsschutzes, sondern eher auf ein Studium des allgemeinen Rechts.
Selbst wenn der Präsident des DPMAs einen Bachelor als Nachweis für juristische Fähig- und Fertigkeiten ablehnt und auch ein Gericht dieses verneint, bin ich mir sicher, dass ein solches Studium das spätere Patentanwaltsbegleitstudium erleichtern wird.

Gruß

Alex
 

Patman

GOLD - Mitglied
Alex:jura schrieb:
Selbst wenn der Präsident des DPMAs einen Bachelor als Nachweis für juristische Fähig- und Fertigkeiten ablehnt und auch ein Gericht dieses verneint, bin ich mir sicher, dass ein solches Studium das spätere Patentanwaltsbegleitstudium erleichtern wird.
Ob sich das lohnt? Nur damit das Hagen Studium dann erleichtert wird, würde ich den Bachelor nicht machen. Da müssen dann schon andere Motive vorhanden sein.
 
N

Nick

Guest
Au ja, eine Fehde. Cool.

Alex:jura schrieb:
Na dann Mal einen Hinweis, dass auch Sie sich erstamal richtig informieren sollten bzw. Normen lesen sollten.
Der Lehrplan der FU Hagen dürfte nicht als Norm durchgehen.


Alex:jura schrieb:
Zudem kann der Präsident viel entscheiden, jedoch kann jede Entscheidung einer richterlichen Überprüfung zugeführt werden.
Wobei ich nicht auf Anhieb sehe, welche Maßregeln dafür gelten sollten. Offensichtlich hat der Präsi jedenfalls einen gewaltigen Ermessensspielraum. Ausgangspunkt ist allenfalls das ausdrücklich niedergelegte 1. Staatsexamen in Jura. Drunter wird es wohl nix werden.

Alex:jura schrieb:
Zudem könnte spätesten durch das Absolvieren eines Masters diese Lücken gefüllt werden.
Wenn dieser hypothetische Master dem 1. SE der Rechtswissenschaften gleichgestellt wäre, stimme ich dem voll zu.

Alex:jura schrieb:
zulässig erachtet wird, da ich diesen Studiengang zur Zeit absolviere und dann den Antrag zur Zulassung zum Patentanwalt stellen werde (der achtjährige Weg).
Ich fürchte, Du wirst schon bei der Zulassung zur Prüfung scheitern und kämpfen müssen. Mit dem Bachelor wirst Du da eiskalt abblitzen. Auch bei Gericht, s. o.

Alex:jura schrieb:
Darauf zielte meine Anregung ab. Vielleicht nicht im Sinne von Studium des gewerblichen Rechtsschutzes, sondern eher auf ein Studium des allgemeinen Rechts.
Warum dann nicht einfach Jura an einer ordentlichen Uni studieren? Es muss ja kein Abschluss her. Man muss sich ja strenggenommen noch nicht mal immatrikulieren, um die Vorlesungen zu besuchen.

Alex:jura schrieb:
Selbst wenn der Präsident des DPMAs einen Bachelor als Nachweis für juristische Fähig- und Fertigkeiten ablehnt und auch ein Gericht dieses verneint, bin ich mir sicher, dass ein solches Studium das spätere Patentanwaltsbegleitstudium erleichtern wird.
Daran besteht wohl kein Zweifel. Alles, was man schon mal gemacht hat, ist hinterher leichter. Ob es ökonomisch ist, dasselbe zweimal zu tun, steht auf einem anderen Blatt.
 
G

grond

Guest
Alex:jura schrieb:
Selbst wenn der Präsident des DPMAs einen Bachelor als Nachweis für juristische Fähig- und Fertigkeiten ablehnt und auch ein Gericht dieses verneint, bin ich mir sicher, dass ein solches Studium das spätere Patentanwaltsbegleitstudium erleichtern wird.
Warum soll ich ein vergleichsweise hartes und langes Bachelorstudium absolvieren, um ein zweijähriges Fernstudium zu erleichtern? Da ist das "Training" ja härter als der "Wettkampf". Das kann also nicht die Motivation für so einen Studiengang sein.

Ebenso wenig sehe ich es als sinnvoll an, auf eine Anerkennung des Bachelors für die Ausbildung zu hoffen, unter einem Master wird da nichts zu machen sein. Immerhin entscheiden da nach Deinem Plan Menschen drüber, die selbst zwei Staatsexamina hinter sich gebracht haben. Dass nur höchste Abschlüsse die Gnade der über eine Zulassung Entscheidenden finden, kann man doch schon an der FH-Uni-Problematik ablesen (bitte nicht erneut diskutieren).

Es bleibt also, was Patman oben gesagt hat: wenn man's denn will, kann man es ja machen, aber besonders zielführend ist es nicht.
 
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