G
GAST_DELETE
Guest
Hallo,
darf man eine Lizenz an einem toten Patent vergeben oder verstößt das gegen z.B. UWG ?
Danke
darf man eine Lizenz an einem toten Patent vergeben oder verstößt das gegen z.B. UWG ?
Danke
Denkbare Konstellation, allerdings völlig unrentabel. Meiner Meinung nach hat der ausschließliche Lizenznehmer nämlich nie einen Schaden erlitten und kann dementsprechend keinen Schadenersatz geltend machen, der ihm die Lizenzgebühren refinanzieren würde.vielleicht weiss der Lizenznehmer ja, dass das Patent tot ist. Einen Nutzen könnte der (ausschließliche) Lizenznehmer dann daraus ziehen, in dem er Verletzungen nachgeht, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, in der das Patent noch in Kraft war.
Nein. Trotzdem gibt es zumindest einen PA der es gerne immer mal wieder versucht. Sein Name ist hier schon im Forum gefallen. Es fällt auch in anderem Zusammenhängen immer wieder auf.Gast schrieb:Hallo,
darf man eine Lizenz an einem toten Patent vergeben oder verstößt das gegen z.B. UWG ?
Danke