Übersetzungstätigkeit während der Ausbildung

N

Nichtübersetzer

Guest
Das Thema "Übersetzungen" ist ja schon gelegentlich in diesem Forum diskutiert worden.
In manchen Kanzleien scheint Übersetzungstätigkeit eine große Rolle zu spielen, aber ich habe den Eindruck, dass es im Hinblick auf die Übersetzertätigkeit sehr große Unterschiede gibt.
Mich würde daher einmal der Versuch einer Quantifizierung interessieren.

Meine Fragen:

1) Welche Übersetzungen werden eigentlich angefertigt? Vor allem Englisch - Deutsch oder auch Deutsch - Englisch? Fränzösisch - Deutsch?

2) Welchen Anteil der Arbeitszeit nimmt die Übersetzertätigkeit tatsächlich in Anspruch?

3) Nimmt die Übersetzungstätigkeit im Laufe der Ausbildungszeit ab oder ist diese gleichbleibend?

4) Hat der Anteil an Übersetzertätigkeit etwas mit der Größe (oder anderen kennzeichnenden Merkmalen) der Kanzlei zu tun?
 

Patman

GOLD - Mitglied
Nichtübersetzer schrieb:
1) Welche Übersetzungen werden eigentlich angefertigt? Vor allem Englisch - Deutsch oder auch Deutsch - Englisch? Fränzösisch - Deutsch?

2) Welchen Anteil der Arbeitszeit nimmt die Übersetzertätigkeit tatsächlich in Anspruch?

3) Nimmt die Übersetzungstätigkeit im Laufe der Ausbildungszeit ab oder ist diese gleichbleibend?

4) Hat der Anteil an Übersetzertätigkeit etwas mit der Größe (oder anderen kennzeichnenden Merkmalen) der Kanzlei zu tun?
  • i.d.R. Englisch -> Deutsch
  • zwischen 0 und 100%, genauer geht's nicht :)
  • je nach dem
  • Wenn die Kanzlei hauptsächlich ausländische Mandanten hat, die Eure Kanzlei nur Platzierung ihrer schon bestehenden Auslandsanmeldungen für Europa und Deutschland nutzt, dann wird die Übersetzungstätigkeit gegen 100% tendieren. Ist Eure Kanzlei eher der Landarzt unter den Kanzleien, die hauptsächlich kranke Einzelerfinder versorgt, wirst Du dagegen keine Übersetzungen anzufertigen haben. Dazwischen gibt es natürlich eine Menge Spielraum.
Aus Deiner Frage entnehme ich allerdings, dass Du derzeit auf der Suche nach einer Kandidatenstelle bist. Sprich das Thema vor Vertragsschluss an. Dabei würde ich auf jeden Fall festlegen, das Übersetzungen nur einen wirklich kleinen Teil ausmachen dürfen. Sollten von Dir eine Probeübersetzung gefordert werden, such Dir eine andere Kanzlei.
 
Z

zaphod

Guest
@ patman
Grundsätzlich stimme ich Dir ja zu, aber die Probeübersetzung (ca. 1 - 2 Seiten, kein Patent, das der Kanzlei Übersetzungskosten spart :) muß kein Ausschlußkriterium sein.

Man könnte auf diese Weise das "Sprachgefühl" und die wirklichen "Sprachkenntnisse" eines Kandidaten testen, wobei es dabei nicht darum gehen muß, daß dieser später während der Ausbildung als Übersetzer mißbraucht wird.

Ich muß aber zugeben, daß ich mit den "großen" Kanzleien bisher wenig zu tun gehabt habe und eher behütet aufwachse. :)

Übersetzungen sind in meiner Kanzlei daher eher die Ausnahme und fallen nur an, wenn es nicht mehr anders geht.
 
G

gast2000

Guest
Stimme zaphod zu: "Probeübersetzungen" (kurze!) werden bei uns auch oft gefordert; dennoch lag der Übersetzungs-Gesamtanteil meiner Kandidatenzeit unter 5 %. Und - bei allem Respekt vor den zu Unrecht geknechteten Übersetzungsknechten - ein bißchen Übersetzen schadet nicht: Man liest die Anmeldungen so gründlich wie sonst nur bei einem Einspruch...;-)
 

Kask

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang ist es vielleicht wesentlich, zwischen selber angefertigten Übersetzungen und Kontrolle fremder Übersetzungen zu unterscheiden:

Unsere Anwälte übersetzen insofern auch selber, als sie die Übersetzungen (von externem Übersetzer oder Kandidat spielt keine Rolle) beispielsweise der Ansprüche oder der Beschreibung europäischer Patente natürlich selber kontrollieren, und wenn mir mein Ausbilder dies überläßt, fühle ich mich im Wesentlichen eben nicht als "Übersetzerkandidat".

Ich finde, Übersetzen gewährt mir manchmal einen etwas ruhigeren Tag, es gehört auch dazu, aber zeitlich sollte es maximal 10% betragen.

Gruß
Kask
 
P

Plempi

Guest
Ich finde Übersetzungen geben einem einen sehr guten Einblick in den Aufbau von Patenten. Man lernt nicht nur in der eigenen Kanzlei das Schreiben von Anmeldungen, sondern sieht auch wie das in anderen Kanzleien gemacht wird. Sicherlich gibt es zuweilen sehr große Unterschiede. In seltenen Fällen sind die Patente wirklich sehr gut geschrieben und manchmal frage ich mich was das Ganze eigentlich soll. Man kommt mit verschiedenen "Stilen" in Kontakt und kann sich nach einiger Erfahrung mit Patenten selbst ein Bild von der Qualität des Offenbarungsgehalts machen. Außerdem kann man seinen eigenen Stil ändern oder anpassen. Auf alle Fälle lernt man vorteilhafte Sachen dazu.
 
G

GAST_DELETE

Guest
bin in großer kanzlei und übersetze nicht. nur kontrollesen. fürs übersetzen gibts übersetzer.

@patman:
wir haben zum großteil aussereuropäische mandanten. trotzdem: s. erste zeile.

____________________________________

wem verben, großbuchstaben etc. fehlen, der darf sie selber einsetzen.
 
K

Kand.

Guest
Ich habe während meiner Kanzleizeit keine einzige Übersetzung anfertigen müssen und bin beim besten Willen nicht traurig darüber.

Einen "Einblick" in verschiedene Stile von Patentanmeldungen (auch in englischer Sprache) bekommt man genauso während der Ausarbeitung von Neuanmeldungen, Bescheidserwiderungen, Einspruchsschriften, Nichtigkeitsklagen, Instruktionen bzw. Kommentierungen an Kollegen und Mandanten etc., da man auch dort die Eintgegenhaltungen bzw. Streitpatente sorgsam durchliest.

Ich will schließlich Patentanwalt werden und habe kein technisches Studium, eine einjährige Berufspraxis und eine Ausbildung zum Patentanwalt absolviert, um als Fachübersetzer tätig zu sein. So sehen es übrigens auch die Partner in meiner Ausbildungskanzlei, so daß bei uns Übersetzungen konsequent an externe Fachübersetzungsbüros gegeben werden.

Ich sehe jedoch bei anderen Kandidaten, daß diese im Amtsjahr zum Teil durchaus froh über Übersetzungsaufträge sind, da damit gutes Geld verdient werden kann. Würde es mir jedoch nur darum gehen, so hätte ich gleich eine Ausbildung zum Fachübersetzer gemacht. Mir macht eben eine anspruchsvolle Tätigkeit auf patent- oder markenrechtlichem Gebiet, mit der man insbesondere im Amtsjahr auch hervorragend verdienen kann, mehr Spaß als das stupide Übersetzen von - mal mehr, mal weniger gut geschriebenen - Patentanmeldungen aus fremder Feder.
 
S

sichfragender

Guest
@Kand.

Man merkt aus dem was Du schreibst sehr deutlich, dass Du noch nicht übersetzt hast. Das (gute) Übersetzen von Ansprüchen und einer Patentanmeldung ist alles andere als trivial.

Nichts gegen Fachübersetzer - aber wenn ich als Patentanwalt teilweise ins Grübeln gerate, wie ich einen Anspruch am Besten übersetze, dann ist ein Fachübersetzer wohl völlig überfordert damit. Auch weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man beim Korrigieren einer fremden Übersetzung wesentlich weniger kritisch ist, als wenn man selbst übersetzt hat. Mal abgesehen davon, dass man manche Fallstricke auch nur kennenlernt, wenn man selbst "drübergefallen" ist.

Alles in allem halte ich es für durchaus wichtig, auch mal die eine oder andere Übersetzung zu machen.
 
N

Nichtübersetzer

Guest
Mich würden doch gerne noch weitere Antworten interessieren.
So richtig hilfreich ist das Meinungsbild noch nicht.

Bei der Frage nach dem Anteil an der Arbeitszeit schlage ich vor, dass wir den Mittelwert während der bisherigen Ausbildungszeit nehmen.

0 % scheint's zu geben (in größeren Kanzleien??); 100% kann ja wohl nicht sein, oder?

Zusatzfrage:
Geht es bei den Übersetzungen um Übersetzungen der gesamten Anmeldung oder vor allem um die Übersetzung der Ansprüche im Zuge der EP-Erteilung?

Ich schlage weiterhin vor, dass wir die Frage der Qualität der Übersetzungen in diesem Forum einmal außen vor lassen.
 
S

sichfragender

Guest
@Nichtübersetzer

Ich denke auch, dass alle Forumsteilnehmer stante pede den Mittelwert der Arbeitszeit für Übersetzungstätigkeit berechnen werden.

Mal ehrlich: was wollen Sie eigentlich noch wissen? Patman hat doch die Fragen vernünftig und so konkret wie eben möglich beantwortet.

Fakt ist: es gibt verschiedene Kanzleien mit verschieden hohen Übersetzungstätigkeitsanteil. Wenn die Fragen, ob Übersetzungen sinnvoll für die Ausbildung, etc. sind, nicht interessieren, gibt es m.E. zu dem Thema eigentlich nicht mehr zu sagen.
 
N

Nichtübersetzer

Guest
Ich hätte gehofft, dass von 10 verschiedenen Kandidaten einmal konkrete Antworten kommen (in der Art: Von meiner Arbeitszeit gehen 20 % für Übersetzungen 'drauf) um das Thema "Übersetzungen" einfach einmal quantifizieren zu können.

Das Problem "Übersetzungen" wird in diesem Forum immer wieder einmal angesprochen. Einige Kandidaten scheinen offensichtlich nur als Übersetzer tätig zu sein.

Andererseits wird in den Kanzleien, die ich kenne, nicht oder zumindest fast nicht übersetzt.

Diesen Widerspruch zwischen meinen persönlichen Erfahrungen und gelegentlichen Äußerungen im Forum würde ich gerne einmal auflösen.
 
S

sichfragender

Guest
@Nichtübersetzer

Eine konkrete Antwort setzt allerdings voraus, dass man sich als Kandidat auch konkret überlegt wieviel der Arbeitszeit man übersetzt. Warum sollte man das tun? Ich für meinen Teil müsste für eine konkrete Antwort (nicht eine Bauchantwort) alle Stunden aufschreiben, die für Übersetzung und andere Tätigkeiten benötigt wurden. Diese Aufstellung habe ich nicht - und ich sehe auch keinen Nutzen darin.

Ich kann mir vorstellen, dass es da anderen Kandidaten genauso geht.

Und selbst wenn man 10 konkrete Antworten hätte, wäre das statistisch gesehen noch etwas dünn, um einen konkreten Mittelwert zu bilden.

Ich frage mich immer noch, was mit dieser "Umfrage" konkret erreicht werden soll. Demjenigen, der sich überlegt, ob er Kandidat werden will ist mit so einer Information nicht geholfen, weil er nicht weiß, ob dieser hier ermittelte Mittelwert für ihn zutreffen würde.
 
G

GAST_DELETE

Guest
... in Münchener Kanzleien wird aufgrund der Mandantenstrukturen (Mandanten aus USA, Japan, Auslandskollegen, wenig deutsche Mandanten) allgemein mehr übersetzt werden (müssen) als in einer Kanzlei in der Provinz mit hauptsächlich mittelständischen Unternehmen.

Übersetzungen anzufertigen ist sinnvoll, solange es nicht zur Hauptbestandteil der Arbeit wird. Man kann damit besonders in der Chemie und Biotechnologie, wo man mit der Zeit ohne Wörterbuch auskommt, da sich alles wiederholt, einen Sack voll Cash verdienen. Man hört beim ersten Satz an und beim letzten auf, zwischendrin wird das Diktiergerät nur für die "Pinkelpause" ausgeschaltet. Da ist Übersetzen sogar richt entspannend.

Bei den Ingenieurwissenschaften sieht es anders aus. Übersetzt man nicht gerade auf seinem Fachgebiet des Promotionthemas (was selten der Fall sein wird), muss man viele Begriffe nachschlagen, was Zeit, Nerven und Energie kostet.

Insgesamt sollte man also darauf achten, dass eine Kanzlei möglichst vielseitig ausbildet.

Just my few Cents
 
C

corvinus

Guest
@gast

wo hast Du denn die information über die Mandantenstruktur "münchner Kanzleien" her? Da machen wir wohl irgendetwas grundsätzlich falsch.

Zurück zum Thema: ein bis zwei Übersetzungen pro Vierteljahr sindfür einen Kandidaten sicher noch zu verkraften und gehören auch zur Ausbildung dazu. Viel mehr ist aus Ausbildungsgesichtspunkten einfach nicht gut und Vergeudung von potenziell wertvollen Mitarbeitern.

Aber und da gebe ich allen Recht hier: wichtig ist die Mandantenstruktur der Kanzlei,; wer nur vor dem EPA rumspringt hat ein anderes Profil als derjenige, der Mandanten komplett berät. Letztere sind halt zwangsläufig DE oder europ. Mandanten, erstere überwiegend die US/JP/KR/CN Fraktion. Beide Modelle sind erfolgreich und genauso "gut". Es ist daher ausschließlich eine Frage der persönlichen Neigung, was man als PA später tun will.
 
G

GAST_DELETE

Guest
@gast

wo hast Du denn die information über die Mandantenstruktur "münchner Kanzleien" her? Da machen wir wohl irgendetwas grundsätzlich falsch.
ich habe in einigen Münchener Kanzlei Einblick gehabt....
Natürlich gibt es auch solche, welche die grosse deutsche Automobilindustrie bedienen, dann sieht es ein wenig anders aus...

Aber und da gebe ich allen Recht hier: wichtig ist die Mandantenstruktur der Kanzlei,; wer nur vor dem EPA rumspringt hat ein anderes Profil als derjenige, der Mandanten komplett berät. Letztere sind halt zwangsläufig DE oder europ. Mandanten, erstere überwiegend die US/JP/KR/CN Fraktion. Beide Modelle sind erfolgreich und genauso "gut". Es ist daher ausschließlich eine Frage der persönlichen Neigung, was man als PA später tun will.
Es ist beides interessant. Im ersten Fall die Internationalität, im letzteren Fall die Vielseitigkeit und der persönliche Kontakt zur Mandantschaft. Um US-Kollegen zu bedienen, sollte das Englisch dann aber schon perfekt sein. Im letzteren Fall ist man dann ja meistens selber Auftraggeber für die Auslandskollegen.
 
P

Plempi

Guest
Ich muss(te) eigentlich sehr viel übersetzen, insbesondere im Vergleich zu dem was man hier sonst hört. Übersetzungen beschränke ich allerdings nicht auf Patentübersetzungen. Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse bei Markenangelegenheiten, Übertragungserklärungen, Lizenzverträge, deutschsprachige Berichte ins Englische, damit der Mandant mit seinen nicht deutschsprachigen Kollegen diskutieren kann, Vorschläge für Bescheidserwiderungen vom Englischen ins Deutsche und wieder ins Englische für die kooperierende Kanzlei, irgendwelche Passagen aus Patenten bei Einsprüchen oder Nichtigkeitsklagen, für Berichte zu Erteilungsaussichten und möglichen Verletzungen. Ich weiss nicht, wie das die Kandidaten in anderen Kanzleien handhaben. Ich selbst hatte und habe permanent mit irgendwelchen Übersetzungen der obigen Art zu tun, wobei diese im Hinblick auf Ausbildung nicht immer förderlich sind.
 
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