S
Standesrechtler
Guest
Aus der o.g. Homepage des PA und zugleich RA zitiert:
"Zugelassen in Deutschland: am BPatG, am DPMA, am EPA, an sämtlichen Land- und Oberlandesgerichten (München), (am BGH); ..."
Ich dachte, am BGH wären nur rund 30 BGH-Anwälte zugelassen. Davon ist niemand PA (auch nicht nebenbei) - vgl. http://www.bundesgerichtshof.de/ mit einer Liste der BGH-Anwälte.
Frage:
Ist der Hinweis auf eine BGH-Zulassung standeswidrig, wenn ein PA nicht auch BGH-Anwalt ist?
"Zugelassen in Deutschland: am BPatG, am DPMA, am EPA, an sämtlichen Land- und Oberlandesgerichten (München), (am BGH); ..."
Ich dachte, am BGH wären nur rund 30 BGH-Anwälte zugelassen. Davon ist niemand PA (auch nicht nebenbei) - vgl. http://www.bundesgerichtshof.de/ mit einer Liste der BGH-Anwälte.
Frage:
Ist der Hinweis auf eine BGH-Zulassung standeswidrig, wenn ein PA nicht auch BGH-Anwalt ist?