Nein, eben nicht.
FIPs Aussage war, dass mit Einreichung einer Anmeldung, die dieselbe Erfindung offenbart, wie eine vorherige Anmeldung desselben Anmelders, das Recht, die Priorität der vorherigen Anmeldung zu beanspruchen, unwiederbringlich untergeht.
Das ist im direkten Widerspruch zu R...