Hallo Patnet,
Um die Frage prinzipiell zu beantworten: Ja, §16 ArbNErfG ist ein Schutzgesetz im Sinne des §823(2) BGB.
Ein Schadensersatzanspruch entsteht natürlich aber erst, wenn ein Schaden entstanden ist. Der Schaden kann entstehen, wenn der AG das Patent fallen lässt, obwohl er es nutzt...