So ist das nun mal, was einen erst nervt kann plötzlich interessant sein, daher würde mich als völlig unerfahrener "Arbeitnehmererfinderrechtler" folgender fiktive Fall und dessen Lösung interessieren.
Angenommen ein AG bietet einem AN eine Geldleistung für eine Erfindungsmeldung an. Der AN muss aber dafür ein fiktives Schreiben des AG gegenzeichnen, um die Geldleistung zu erhalten. Das fiktive Schreiben ist so gestaltet, dass der AN bei Gegenzeichnung automatisch erklärt (vermutlich ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, weil er ja auch nicht vom Fach ist und auch nicht auf Konsequenzen hingewiesen wird), dass er auf Rechte wie §§ 13(1), 16(1) ArbErfG etc. verzichtet.
Was meinen die Kollegen dazu, ist das Rechtens oder unbillig ?
Welche Rechte könnte man einem AN über eine Geldprämie so noch abbedingen ?
Angenommen ein AG bietet einem AN eine Geldleistung für eine Erfindungsmeldung an. Der AN muss aber dafür ein fiktives Schreiben des AG gegenzeichnen, um die Geldleistung zu erhalten. Das fiktive Schreiben ist so gestaltet, dass der AN bei Gegenzeichnung automatisch erklärt (vermutlich ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, weil er ja auch nicht vom Fach ist und auch nicht auf Konsequenzen hingewiesen wird), dass er auf Rechte wie §§ 13(1), 16(1) ArbErfG etc. verzichtet.
Was meinen die Kollegen dazu, ist das Rechtens oder unbillig ?
Welche Rechte könnte man einem AN über eine Geldprämie so noch abbedingen ?